Definitionen
Schutzzweck der Norm
§ 823 Abs. 2 BGB · ZivilrechtDer Schutzzweck der Norm bezeichnet den Zweck, den eine Rechtsnorm verfolgt, und begrenzt die Haftung bzw. Zurechnung auf solche Schäden, die in den sachlichen und personellen Schutzbereich der verletzten Norm fallen; ein Schaden ist nur dann ersatzfähig bzw. zurechenbar, wenn er zu der Art von Rechtsgutsverletzungen gehört, vor der die Norm den Geschädigten schützen soll.
Verursachung allein genügt nicht: Der Schaden muss vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.
- 1Tatsächliche VerursachungDer Gesetzesverstoß muss den geltend gemachten Schaden tatsächlich verursacht haben.
- 2Schutzzweck der NormGeschädigter und Schadensart müssen vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.
- 1Tatsächliche Verursachung Der Gesetzesverstoß muss den geltend gemachten Schaden tatsächlich verursacht haben.
- 2Schutzzweck der Norm Geschädigter und Schadensart müssen vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom fährt in einer Wohnstraße mit 70 Stundenkilometern, obwohl dort höchstens 30 erlaubt sind. Er kann deshalb nicht rechtzeitig bremsen und fährt 1die gerade über die Straße gehende Lea an. 2Lea bricht sich ein Bein und muss eine medizinisch notwendige Behandlung selbst bezahlen.
Trifft „Schutzzweck der Norm“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschädigter im personellen SchutzbereichAls Fußgängerin gehört Lea zu den durch die Geschwindigkeitsbegrenzung geschützten Verkehrsteilnehmern.
- 2erfülltSchaden im sachlichen SchutzbereichDie Geschwindigkeitsbegrenzung soll auch körperliche Unfallverletzungen und die daraus entstehenden Behandlungskosten verhindern.
Tom fährt in einer Wohnstraße mit 70 Stundenkilometern, obwohl dort höchstens 30 erlaubt sind, und prallt deshalb gegen einen Laternenmast. 1Die zu Fuß unterwegs befindliche Lea muss an einer Straßensperrung wegen der Bergung warten und verpasst dadurch ihren gebuchten Zug. Sie bleibt unverletzt, ihre Sachen bleiben unbeschädigt, und sie muss für die nächste Verbindung eine neue Fahrkarte für 40 Euro kaufen.
Trifft „Schutzzweck der Norm“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschädigter im personellen SchutzbereichAls Fußgängerin gehört Lea zum geschützten Personenkreis der Geschwindigkeitsbegrenzung.
- 2fehltSchaden im sachlichen SchutzbereichDie Geschwindigkeitsbegrenzung schützt nicht vor reinen Vermögensnachteilen durch eine verspätete Ankunft.
Typische Fehler
FehlerAus der Verursachung eines Schadens durch den Gesetzesverstoß unmittelbar auf dessen Ersatzfähigkeit schließen.
RichtigZusätzlich muss geprüft werden, ob die verletzte Norm gerade diesen Geschädigten vor Schäden dieser Art schützen soll.
FehlerNur die geschützte Schadensart prüfen und den geschützten Personenkreis übergehen.
RichtigNeben dem sachlichen muss auch der personelle Schutzbereich der verletzten Norm eröffnet sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata, Auswahl