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Schutzzweck der Norm

§ 823 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Der Schutzzweck der Norm bezeichnet den Zweck, den eine Rechtsnorm verfolgt, und begrenzt die Haftung bzw. Zurechnung auf solche Schäden, die in den sachlichen und personellen Schutzbereich der verletzten Norm fallen; ein Schaden ist nur dann ersatzfähig bzw. zurechenbar, wenn er zu der Art von Rechtsgutsverletzungen gehört, vor der die Norm den Geschädigten schützen soll.

Merksatz

Verursachung allein genügt nicht: Der Schaden muss vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.

Genügt die Verursachung für die Zurechnung?Der Ausschnitt zeigt zwei Prüfungspunkte der Schadenszurechnung. Weitere Prüfungspunkte und Anspruchsvoraussetzungen bleiben ausgeblendet.
  1. 1
    Tatsächliche Verursachung
    Der Gesetzesverstoß muss den geltend gemachten Schaden tatsächlich verursacht haben.
  2. 2
    Schutzzweck der Norm
    Geschädigter und Schadensart müssen vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.
  1. 1
    Tatsächliche Verursachung Der Gesetzesverstoß muss den geltend gemachten Schaden tatsächlich verursacht haben.
  2. 2
    Schutzzweck der Norm Geschädigter und Schadensart müssen vom Schutzanliegen der verletzten Norm erfasst sein.
Schutzzweck der Norm

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom fährt in einer Wohnstraße mit 70 Stundenkilometern, obwohl dort höchstens 30 erlaubt sind. Er kann deshalb nicht rechtzeitig bremsen und fährt 1die gerade über die Straße gehende Lea an. 2Lea bricht sich ein Bein und muss eine medizinisch notwendige Behandlung selbst bezahlen.

Trifft „Schutzzweck der Norm“ hier zu?

„Schutzzweck der Norm“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschädigter im personellen Schutzbereich
    Als Fußgängerin gehört Lea zu den durch die Geschwindigkeitsbegrenzung geschützten Verkehrsteilnehmern.
    erfüllt
  2. 2
    Schaden im sachlichen Schutzbereich
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll auch körperliche Unfallverletzungen und die daraus entstehenden Behandlungskosten verhindern.
    erfüllt
BFall B

Tom fährt in einer Wohnstraße mit 70 Stundenkilometern, obwohl dort höchstens 30 erlaubt sind, und prallt deshalb gegen einen Laternenmast. 1Die zu Fuß unterwegs befindliche Lea muss an einer Straßensperrung wegen der Bergung warten und verpasst dadurch ihren gebuchten Zug. Sie bleibt unverletzt, ihre Sachen bleiben unbeschädigt, und sie muss für die nächste Verbindung eine neue Fahrkarte für 40 Euro kaufen.

Trifft „Schutzzweck der Norm“ hier zu?

„Schutzzweck der Norm“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schaden im sachlichen Schutzbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschädigter im personellen Schutzbereich
    Als Fußgängerin gehört Lea zum geschützten Personenkreis der Geschwindigkeitsbegrenzung.
    erfüllt
  2. 2
    Schaden im sachlichen Schutzbereich
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung schützt nicht vor reinen Vermögensnachteilen durch eine verspätete Ankunft.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Verursachung eines Schadens durch den Gesetzesverstoß unmittelbar auf dessen Ersatzfähigkeit schließen.

RichtigZusätzlich muss geprüft werden, ob die verletzte Norm gerade diesen Geschädigten vor Schäden dieser Art schützen soll.

Voraussetzung vergessen

FehlerNur die geschützte Schadensart prüfen und den geschützten Personenkreis übergehen.

RichtigNeben dem sachlichen muss auch der personelle Schutzbereich der verletzten Norm eröffnet sein.

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