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Schutzzweckzusammenhang

Der Schutzzweckzusammenhang ist gegeben, wenn sich in dem eingetretenen Erfolg gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, vor der die verletzte Norm den Betroffenen schützen soll; fehlt dieser Zusammenhang, scheidet eine Zurechnung des Erfolgs trotz Kausalität aus.

Merksatz

Kausalität allein genügt nicht: Im Erfolg muss sich eine Gefahr aus dem Schutzbereich der Norm verwirklichen.

Wann reicht Ursächlichkeit nicht aus?Vereinfachter Ausschnitt der Zurechnungsprüfung: Die Ursächlichkeit allein genügt nicht; zusätzlich kommt es auf den Schutz der verletzten Norm an.
  1. 1
    Kausalität
    Ist das Verhalten für den eingetretenen Erfolg ursächlich?
  2. 2
    Schutzzweckzusammenhang
    Hat sich eine Gefahr verwirklicht, vor der die verletzte Norm den Betroffenen schützen soll?
  1. 1
    Kausalität Ist das Verhalten für den eingetretenen Erfolg ursächlich?
  2. 2
    Schutzzweckzusammenhang Hat sich eine Gefahr verwirklicht, vor der die verletzte Norm den Betroffenen schützen soll?
Schutzzweckzusammenhang

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Felix fährt auf einer Straße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde mit 80 Kilometern pro Stunde. 2Seine Freundin Nora sitzt auf dem Beifahrersitz. Vor ihnen wartet ein Auto an einer roten Ampel. 1Wegen seines Tempos kann Felix nicht mehr rechtzeitig anhalten und fährt auf das wartende Auto auf; Nora bricht sich dabei den Arm.

Trifft „Schutzzweckzusammenhang“ hier zu?

„Schutzzweckzusammenhang“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung der normbezogenen Gefahr im Erfolg
    In Noras Verletzung verwirklicht sich die durch überhöhte Geschwindigkeit verursachte Unfallgefahr, vor der die Geschwindigkeitsbegrenzung schützen soll.
    erfüllt
  2. 2
    Persönlicher Schutzbereich der verletzten Norm
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung schützt auch mitfahrende Personen vor Verletzungen durch Verkehrsunfälle.
    erfüllt
BFall B

Felix fährt auf einer Straße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde mit 80 Kilometern pro Stunde. 2Seine Freundin Nora sitzt auf dem Beifahrersitz. An einer roten Ampel hält Felix an; ein Baum am Straßenrand fällt auf das stehende Auto und verletzt Nora am Arm. Bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit hätte Felix diese Stelle erst nach dem Umstürzen des Baumes erreicht.

Trifft „Schutzzweckzusammenhang“ hier zu?

„Schutzzweckzusammenhang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwirklichung der normbezogenen Gefahr im Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirklichung der normbezogenen Gefahr im Erfolg
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll keine Verletzungen verhindern, die nur auf dem zufälligen früheren Eintreffen am Unfallort beruhen.
    fehlt
  2. 2
    Persönlicher Schutzbereich der verletzten Norm
    Nora gehört als Mitfahrerin grundsätzlich zu den Personen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung schützen soll.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, welche Gefahr die Norm verhindern soll, nicht aber, ob sie gerade den Betroffenen schützt.

RichtigAuch der konkret Betroffene muss zum geschützten Personenkreis der verletzten Norm gehören.

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