Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Schutzwürdiges Vertrauen

§ 48 Abs. 2 VwVfG · Öffentliches Recht

Schutzwürdiges Vertrauen liegt vor, wenn der Begünstigte auf den Bestand eines begünstigenden Verwaltungsakts vertraut hat und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist (§ 48 Abs. 2 S. 1 VwVfG); in der Regel ist das der Fall, wenn er gewährte Leistungen verbraucht oder Vermögensdispositionen getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann (§ 48 Abs. 2 S. 2 VwVfG). Es fehlt insbesondere, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt hat oder die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 48 Abs. 2 S. 3 VwVfG).

Merksatz

Tatsächliches Vertrauen allein schützt noch nicht vor einer Rücknahme.

Wo wird der Vertrauensschutz geprüft?Gezeigt ist die materielle Prüfung einer Rücknahme bei Geldleistungen und teilbaren Sachleistungen.
  1. 1
    Rechtswidrige Begünstigung
    Der Bescheid ist rechtswidrig und gewährt Geld oder teilbare Sachleistungen oder ist Voraussetzung dafür.
  2. 2
    Schutzwürdiges Vertrauen
    Soweit das Vertrauen geschützt ist, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
  3. 3
    Rücknahmefrist
    Grundsätzlich gilt ein Jahr ab vollständiger Kenntnis aller für die Rücknahme erheblichen Tatsachen.
  4. 4
    Rücknahmeermessen
    Bestehen keine Rücknahmehindernisse, entscheidet die Behörde grundsätzlich nach Ermessen.
  1. 1
    Rechtswidrige Begünstigung Der Bescheid ist rechtswidrig und gewährt Geld oder teilbare Sachleistungen oder ist Voraussetzung dafür.
  2. 2
    Schutzwürdiges Vertrauen Soweit das Vertrauen geschützt ist, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
  3. 3
    Rücknahmefrist Grundsätzlich gilt ein Jahr ab vollständiger Kenntnis aller für die Rücknahme erheblichen Tatsachen.
  4. 4
    Rücknahmeermessen Bestehen keine Rücknahmehindernisse, entscheidet die Behörde grundsätzlich nach Ermessen.
Schutzwürdiges Vertrauen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena beantragt bei ihrer Gemeinde einen Zuschuss zu einem privaten Musikkurs und legt alle verlangten Angaben und Belege vollständig und richtig vor. Die Gemeinde bewilligt und zahlt ihr wegen eines für Lena auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbaren Rechenfehlers 200 statt der nach ihrer Fördersatzung vorgesehenen 100 Euro. 1Lena vertraut darauf, das Geld behalten zu dürfen, und 2gibt es deshalb vollständig für einen zusätzlichen Wochenendausflug aus, der inzwischen beendet ist.

Trifft „Schutzwürdiges Vertrauen“ hier zu?

„Schutzwürdiges Vertrauen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliches Vertrauen auf den Bestand
    Lena geht tatsächlich davon aus, dass die Bewilligung bestehen bleibt.
    erfüllt
  2. 2
    Schutzwürdigkeit des Vertrauens
    Der zusätzliche Ausflug begründet einen Verbrauch der Leistung; Ausschlussgründe oder besondere entgegenstehende öffentliche Interessen sind nicht erkennbar.
    erfüllt
BFall B

Lena beantragt bei ihrer Gemeinde einen Zuschuss zu einem privaten Musikkurs und vertippt sich dabei versehentlich bei einer für die Höhe maßgeblichen Angabe, ohne den Fehler zu bemerken. Deshalb bewilligt und zahlt ihr die Gemeinde 200 Euro; bei richtiger Angabe wären es nach der Fördersatzung 100 Euro gewesen. Lena hält die Bewilligung für richtig, 1vertraut darauf, das Geld behalten zu dürfen, und gibt es deshalb vollständig für einen zusätzlichen Wochenendausflug aus, der inzwischen beendet ist.

Trifft „Schutzwürdiges Vertrauen“ hier zu?

„Schutzwürdiges Vertrauen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schutzwürdigkeit des Vertrauens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliches Vertrauen auf den Bestand
    Lena geht trotz ihres unbemerkten Fehlers tatsächlich vom Fortbestand der Bewilligung aus.
    erfüllt
  2. 2
    Schutzwürdigkeit des Vertrauens
    Die wesentlich unrichtige Angabe hat die überhöhte Bewilligung verursacht und schließt den Vertrauensschutz auch ohne Verschulden aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Ausschluss wegen wesentlich falscher Angaben wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten angenommen.

RichtigDieser Ausschluss setzt kein Verschulden voraus; die wesentlich falschen oder unvollständigen Angaben müssen die Bewilligung verursacht haben.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.