Definitionen
Schweigen als Willenserklärung
ZivilrechtSchweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung, da bloßes Untätigbleiben keinen Rechtsbindungswillen zum Ausdruck bringt; ausnahmsweise kann Schweigen den Erklärungswert einer Willenserklärung haben, wenn dies gesetzlich angeordnet ist (z.B. §§ 108 Abs. 2 S. 2, 177 Abs. 2 S. 2 BGB, § 362 HGB), vertraglich vereinbart wurde oder aufgrund besonderer Umstände nach Treu und Glauben, insbesondere nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, gilt.
Wer ein Angebot erhält, muss es grundsätzlich nicht ablehnen, um einen Vertragsschluss zu verhindern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Eine selbstständige Schneiderin und ein Stoffhändler vereinbaren nach gemeinsamer Verhandlung, dass künftige Stoffangebote des Händlers als angenommen gelten, wenn die Schneiderin nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt widerspricht. Der Händler schickt ihr daraufhin ein Angebot über zehn Meter blauen Baumwollstoff für 80 Euro. 1Die Schneiderin antwortet innerhalb einer Woche nach Erhalt nicht.
Trifft „Schweigen als Willenserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBloßes UntätigbleibenDie Schneiderin reagiert auf das Angebot nicht.
- 2erfülltAnerkannter AusnahmegrundDie individuell ausgehandelte Vereinbarung gibt dem Ausbleiben eines Widerspruchs die Wirkung einer Annahme.
Eine selbstständige Schneiderin erhält von einem Stoffhändler, mit dem sie bisher keinerlei Kontakt hatte, ein Angebot über zehn Meter blauen Baumwollstoff für 80 Euro. Der Händler schreibt dazu, dass das Angebot als angenommen gelten soll, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt widerspricht. 1Die Schneiderin antwortet innerhalb einer Woche nach Erhalt nicht.
Trifft „Schweigen als Willenserklärung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBloßes UntätigbleibenDie Schneiderin reagiert auf das Angebot nicht.
- 2fehltAnerkannter AusnahmegrundDie einseitige Ankündigung des Händlers ersetzt keine Vereinbarung; ein anderer Ausnahmegrund liegt ebenfalls nicht vor.
Typische Fehler
FehlerDas Ausbleiben einer Antwort wird schon deshalb als Annahme gewertet, weil der Anbieter dies im Angebot ankündigt.
RichtigEine einseitige Ankündigung genügt nicht; erforderlich ist eine Vereinbarung oder ein anderer anerkannter Ausnahmegrund.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata