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Schwere Beleidigung

§ 213 Alt. 1 StGB · Strafrecht

Eine schwere Beleidigung im Sinne des § 213 Alt. 1 StGB ist eine Ehrkränkung von besonderem Gewicht, die nach einem objektiven Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der Vorgeschichte zu beurteilen ist. Sie muss dem Totschläger oder einem Angehörigen vom getöteten Menschen zugefügt worden sein, und zwar ohne eigene Schuld des Täters; der Täter muss dadurch zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen worden sein.

Merksatz

Nicht jede Kränkung genügt; sie muss objektiv besonders schwer wiegen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Viktor verhöhnt seinen Nachbarn Erik seit Monaten, obwohl Erik ihm nie Anlass dazu gegeben hat. Auf einem Straßenfest bezichtigt Viktor ihn vor allen Gästen wahrheitswidrig, seine Kinder sexuell zu missbrauchen. Erik gerät darüber in heftige Wut. Noch in diesem Moment geht er für Viktor sichtbar mit einer schweren Flasche auf ihn los und erschlägt ihn.

Trifft „Schwere Beleidigung“ hier zu?

„Schwere Beleidigung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiv besonders schwere Ehrkränkung
    Der öffentliche, falsche Vorwurf schwerer Straftaten wiegt objektiv besonders schwer, zumal nach monatelangem Verhöhnen.
    erfüllt
  2. 2
    Vom Getöteten dem Täter oder einem Angehörigen zugefügt
    Die Kränkung trifft Erik selbst und geht von Viktor aus, den Erik tötet.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne eigene Schuld des Täters
    Erik hat die Kränkung nicht durch eigenes vorwerfbares Verhalten veranlasst.
    erfüllt
  4. 4
    Zorn und Tat auf der Stelle
    Erik handelt aus Wut über die Kränkung und unmittelbar im Anschluss an sie.
    erfüllt
BFall B

Erik und sein Nachbar Viktor hatten bisher nie Streit. 3Als Erik seinen Wagen ordnungsgemäß vor dem Haus abstellt, 2nennt Viktor ihn dabei ein einziges Mal einen Idioten. 4Erik gerät darüber in heftige Wut. Noch in diesem Moment geht er für Viktor sichtbar mit einer schweren Flasche auf ihn los und erschlägt ihn.

Trifft „Schwere Beleidigung“ hier zu?

„Schwere Beleidigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektiv besonders schwere Ehrkränkung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiv besonders schwere Ehrkränkung
    Eine einmalige Beschimpfung als Idiot ohne belastende Vorgeschichte ist nach objektivem Maßstab keine Ehrkränkung von besonderem Gewicht.
    fehlt
  2. 2
    Vom Getöteten dem Täter oder einem Angehörigen zugefügt
    Die Äußerung trifft Erik selbst und geht von Viktor aus, den Erik tötet.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne eigene Schuld des Täters
    Erik hat keinen Anlass für die Äußerung gegeben.
    erfüllt
  4. 4
    Zorn und Tat auf der Stelle
    Erik handelt aus Wut über die Äußerung und unmittelbar im Anschluss an sie.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Schwere der Kränkung wird allein nach dem Empfinden des Täters bestimmt.

RichtigDie Schwere ist nach einem objektiven Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; das bloße Empfinden des Täters genügt nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerNur die letzte Äußerung vor der Tat wird gewürdigt, frühere Kränkungen bleiben außer Betracht.

RichtigDie Vorgeschichte ist einzubeziehen; nach langer Kränkung kann auch eine für sich genommen weniger gewichtige letzte Äußerung genügen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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