Definitionen
Schwebende Unwirksamkeit
§§ 108, 177, 184 BGB · ZivilrechtSchwebende Unwirksamkeit bezeichnet den Zustand eines Rechtsgeschäfts, das ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommen wurde und dessen Wirksamkeit noch von einer möglichen nachträglichen Genehmigung abhängt. Es ist zunächst unwirksam, kann aber durch Genehmigung grundsätzlich rückwirkend wirksam werden. Wird die Genehmigung verweigert oder das Rechtsgeschäft wirksam widerrufen, wird es endgültig unwirksam.
Die fehlende Zustimmung kann noch nachgeholt werden und das Rechtsgeschäft grundsätzlich rückwirkend wirksam machen.
- VertragsschlussSchwebend unwirksamDie erforderliche vorherige Zustimmung fehlt; eine nachträgliche Zustimmung ist noch möglich.
- Empfang der AufforderungBeginn der ZweiwochenfristDer gesetzliche Vertreter erhält die Aufforderung des Vertragspartners, über die Zustimmung zu entscheiden.
- Zwei Wochen nach EmpfangFristablauf ohne GenehmigungOhne rechtzeitige Genehmigung gilt sie als verweigert; der Vertrag ist endgültig unwirksam.
- Schwebend unwirksam Die erforderliche vorherige Zustimmung fehlt; eine nachträgliche Zustimmung ist noch möglich.
- Beginn der Zweiwochenfrist Der gesetzliche Vertreter erhält die Aufforderung des Vertragspartners, über die Zustimmung zu entscheiden.
- Fristablauf ohne Genehmigung Ohne rechtzeitige Genehmigung gilt sie als verweigert; der Vertrag ist endgültig unwirksam.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die 16-jährige Lea kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro, die sie erst nächsten Monat vollständig zahlen soll. 2Beide Eltern sind ihre gesetzlichen Vertreter und haben dem Kauf vorher nicht zugestimmt. 3Nach dem Kauf haben sie weder zugestimmt noch abgelehnt; der Händler hat sie nicht zu einer Entscheidung aufgefordert und hat den Kauf nicht widerrufen.
Trifft „Schwebende Unwirksamkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorgenommenes RechtsgeschäftLea und der Händler haben einen Kaufvertrag geschlossen.
- 2erfülltErforderliche Zustimmung bei Vornahme fehltDer Kauf verpflichtet die minderjährige Lea zur Zahlung und benötigt deshalb die Zustimmung ihrer Eltern.
- 3erfülltGenehmigung noch möglich und entscheidendDie Eltern können den Vertrag noch genehmigen und dadurch wirksam machen.
1Die 16-jährige Lea kauft bei einem Händler ein Fahrrad für 600 Euro, die sie erst nächsten Monat vollständig zahlen soll. 2Beide Eltern sind ihre gesetzlichen Vertreter und haben dem Kauf vorher nicht zugestimmt. Nach dem Kauf teilen beide Eltern dem Händler mit, dass sie dem Kauf nicht zustimmen.
Trifft „Schwebende Unwirksamkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorgenommenes RechtsgeschäftLea und der Händler haben einen Kaufvertrag geschlossen.
- 2erfülltErforderliche Zustimmung bei Vornahme fehltDie wegen der Zahlungspflicht erforderliche Zustimmung lag beim Vertragsschluss nicht vor.
- 3fehltGenehmigung noch möglich und entscheidendDurch die ausdrückliche Verweigerung der Genehmigung ist der Vertrag endgültig unwirksam geworden.
Typische Fehler
FehlerEin Vertrag eines Minderjährigen wird wegen fehlender erforderlicher Einwilligung sofort als endgültig unwirksam behandelt.
RichtigBei einem genehmigungsfähigen Vertrag kann die nachträgliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters noch zur Wirksamkeit führen.
FehlerDie Zweiwochenfrist für die Genehmigung wird bereits ab Vertragsschluss berechnet.
RichtigDie Frist beginnt erst mit dem Empfang der Aufforderung des anderen Vertragsteils beim gesetzlichen Vertreter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
7 Schemata