Definitionen
Schwere andere seelische Störung
§ 20 StGB · StrafrechtSchwere andere seelische Störung ist ein Sammelbegriff für tiefgreifende psychische Störungen, die weder als krankhafte seelische Störung, Intelligenzminderung noch tiefgreifende Bewusstseinsstörung einzuordnen sind, aber in ihrer Schwere diesen gleichstehen und die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich beeinträchtigen oder aufheben können; erfasst werden insbesondere schwere Persönlichkeitsstörungen, Neurosen, Triebstörungen und Suchterkrankungen, sofern sie einen Ausprägungsgrad erreichen, der dem einer krankhaften seelischen Störung vergleichbar ist.
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern das Gewicht der Störung.
- 1EingangsmerkmalDie schwere andere seelische Störung ist eines von vier möglichen Eingangsmerkmalen.
- 2Einsichts- oder SteuerungsunfähigkeitFür § 20 muss das Eingangsmerkmal die Unrechtseinsicht oder das Handeln nach dieser Einsicht ausschließen.
- 1Eingangsmerkmal Die schwere andere seelische Störung ist eines von vier möglichen Eingangsmerkmalen.
- 2Einsichts- oder Steuerungsunfähigkeit Für § 20 muss das Eingangsmerkmal die Unrechtseinsicht oder das Handeln nach dieser Einsicht ausschließen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Bei Lea wurde eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ festgestellt. 3Seit Jahren bestimmen heftige Gefühlsausbrüche, wiederholte Selbstverletzungen und Beziehungskrisen ihren Alltag; sie kann deshalb weder arbeiten noch ohne engmaschige Betreuung leben. 4Als ihr Partner die Beziehung beendet, erlebt sie einen kaum beherrschbaren Angriffsimpuls und verletzt ihn mit einem Messer. 2Weitere psychische Erkrankungen und eine Intelligenzminderung liegen nicht vor; beim Angriff ist ihr Bewusstsein weder getrübt noch eingeengt.
Trifft „Schwere andere seelische Störung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTiefgreifende psychische StörungDie diagnostizierte Persönlichkeitsstörung prägt Leas Erleben und Verhalten dauerhaft und umfassend.
- 2erfülltKeine Zuordnung zu einem anderen EingangsmerkmalDie isolierte Persönlichkeitsstörung ist hier keinem der drei anderen Eingangsmerkmale zuzuordnen.
- 3erfülltDen anderen Eingangsmerkmalen vergleichbare SchwereDie dauerhaften Einschränkungen in nahezu allen Lebensbereichen erreichen das erforderliche Gewicht.
- 4erfülltMögliche erhebliche Beeinträchtigung oder Aufhebung der Einsichts- oder SteuerungsfähigkeitDie ausgeprägte Störung der Impulskontrolle kann die tatbezogene Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
1Bei Bastian wurde eine Schizophrenie festgestellt, die sich aktuell in einer ausgeprägten Psychose äußert. 3Er hört ständig Stimmen, führt Gespräche mit unsichtbaren Personen und kann seinen Alltag nicht mehr selbst organisieren. Während dieses Zustands wirft er Steine gegen das Schaufenster eines fremden Geschäfts. 4Dabei glaubt er aufgrund seiner Wahnvorstellungen, dass für ihn keine Verbote gelten.
Trifft „Schwere andere seelische Störung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTiefgreifende psychische StörungDie ausgeprägte schizophrene Psychose ist eine tiefgreifende psychische Störung.
- 2fehltKeine Zuordnung zu einem anderen EingangsmerkmalDie schizophrene Psychose gehört zum Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung.
- 3erfülltDen anderen Eingangsmerkmalen vergleichbare SchwereDie umfassenden Wahrnehmungs- und Alltagseinschränkungen erreichen die erforderliche Schwere.
- 4erfülltMögliche erhebliche Beeinträchtigung oder Aufhebung der Einsichts- oder SteuerungsfähigkeitDie Wahnvorstellungen können seine Fähigkeit zur Einsicht in das Tatunrecht aufheben.
Typische Fehler
FehlerAus der Feststellung einer schweren anderen seelischen Störung wird unmittelbar auf Schuldunfähigkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich muss die Störung bei der Tat dazu führen, dass der Täter das Unrecht nicht einsehen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata