Definitionen
Mitverschulden
§ 254 BGB · ZivilrechtMitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat, indem er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse zur Vermeidung oder Minderung des Schadens angewendet hätte; die Rechtsfolge ist eine Kürzung des Schadensersatzanspruchs nach Maßgabe der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge.
Nicht jedes unvorsichtige Verhalten mindert den Anspruch, sondern nur ein für den Schaden ursächliches.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die erwachsene Anna fährt auf dem Beifahrersitz eines Autos mit, ohne sich mit dem funktionierenden Sicherheitsgurt anzuschnallen. An einer roten Ampel fährt ein anderer Autofahrer auf das stehende Auto auf. Anna prallt gegen das Armaturenbrett und verletzt sich am Kopf. 2Ein Gutachten stellt fest, dass sie mit angelegtem Gurt keine Kopfverletzung erlitten hätte.
Trifft „Mitverschulden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAußerachtlassen der Sorgfalt im eigenen InteresseEin verständiger Mensch hätte den vorhandenen Gurt zum Schutz vor eigenen Verletzungen angelegt.
- 2erfülltMitwirkung am Schaden durch den SorgfaltsverstoßDas Nichtanschnallen hat zur Kopfverletzung beigetragen, weil der Gurt diese verhindert hätte.
1Die erwachsene Anna fährt auf dem Beifahrersitz eines Autos mit, ohne sich mit dem funktionierenden Sicherheitsgurt anzuschnallen. An einer roten Ampel fährt ein anderer Autofahrer auf das stehende Auto auf. Eine Glasscherbe schneidet Anna dabei in die Hand; weitere Verletzungen erleidet sie nicht. Ein Gutachten stellt fest, dass sich dieser Schnitt auch mit angelegtem Gurt in gleicher Weise ereignet hätte.
Trifft „Mitverschulden“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAußerachtlassen der Sorgfalt im eigenen InteresseEin verständiger Mensch hätte den vorhandenen Gurt zum Schutz vor eigenen Verletzungen angelegt.
- 2fehltMitwirkung am Schaden durch den SorgfaltsverstoßDas Nichtanschnallen hat weder zur Entstehung noch zur Schwere der einzigen Verletzung beigetragen.
Typische Fehler
FehlerEin Sorgfaltsverstoß des Geschädigten wird berücksichtigt, ohne seinen Einfluss auf den Schaden zu prüfen.
RichtigDer Sorgfaltsverstoß muss zum Schaden beigetragen haben.
FehlerDer Schadensersatzanspruch wird bei einem Mitverschulden stets halbiert.
RichtigDie Kürzung richtet sich nach dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge beider Seiten, nicht nach einer festen Quote.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata, Auswahl