Definitionen
Mitwirkung eines Bandenmitglieds
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB · StrafrechtDie Mitwirkung eines Bandenmitglieds liegt vor, wenn ein weiteres Mitglied der Bande an der konkreten Tat in irgendeiner Weise fördernd beteiligt ist, also zumindest als Gehilfe oder durch eine sonstige unterstützende Tatbeiträge am Tatgeschehen mitwirkt; eine Mittäterschaft ist nicht erforderlich, wohl aber eine über die bloße Bandenmitgliedschaft hinausgehende aktive Beteiligung an der konkreten Tat.
Die bloße Zugehörigkeit zur Bande ersetzt keine Unterstützung der konkreten Tat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna, Ben und Cem haben vereinbart, künftig immer wieder Fahrräder zu stehlen. 2Ben leiht Anna für einen dieser geplanten Diebstähle seinen Lieferwagen und bleibt selbst zu Hause. Anna lädt ohne Erlaubnis des Eigentümers ein fremdes Fahrrad in den Wagen und fährt weg, um es zu behalten.
Trifft „Mitwirkung eines Bandenmitglieds“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMitwirkende Person ist weiteres Mitglied derselben BandeBen gehört wie Anna zu der auf wiederholte Diebstähle ausgerichteten Dreiergruppe.
- 2erfülltFördernde Beteiligung an der konkreten TatBen unterstützt den konkreten Diebstahl bewusst durch die Überlassung des Lieferwagens.
Anna, Ben und Cem haben vereinbart, künftig immer wieder Fahrräder zu stehlen. Dora gehört dieser Gruppe nicht an, 2leiht Anna aber in Kenntnis des geplanten Diebstahls ihren Lieferwagen. Anna lädt ohne Erlaubnis des Eigentümers ein fremdes Fahrrad in den Wagen und fährt weg, um es zu behalten. Ben und Cem wissen von diesem einzelnen Diebstahl nichts und tragen auch sonst nichts dazu bei.
Trifft „Mitwirkung eines Bandenmitglieds“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMitwirkende Person ist weiteres Mitglied derselben BandeDie unterstützende Dora gehört nicht zur Bande; Ben und Cem wirken an dieser Tat nicht mit.
- 2erfülltFördernde Beteiligung an der konkreten TatDora unterstützt den konkreten Diebstahl bewusst durch die Überlassung des Lieferwagens.
Typische Fehler
FehlerFür die Mitwirkung des weiteren Bandenmitglieds wird stets Mittäterschaft verlangt.
RichtigEs genügt, dass das weitere Bandenmitglied als Gehilfe an der konkreten Tat beteiligt ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema