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Mittlere Art und Güte

§ 243 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Ist eine Leistung der Art nach bestimmt, aber die Güte nicht näher vereinbart, so hat der Schuldner eine Leistung von mittlerer Art und Güte zu erbringen, d.h. eine Leistung, die weder zur untersten noch zur obersten Qualitätsstufe gehört, sondern dem Durchschnitt der in Betracht kommenden Gegenstände oder Leistungen entspricht.

Merksatz

Ohne besondere Qualitätsabrede richtet sich die geschuldete Qualität nach dem Durchschnitt innerhalb der vereinbarten Gattung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Textilhändler verspricht einem Hotel 1100 neue weiße Baumwollhandtücher in der Größe 50 mal 100 Zentimeter, ohne bestimmte Einzelstücke festzulegen. 2Über die Qualität wird nichts Weiteres vereinbart. 3Bei Saugfähigkeit, Verarbeitung und Haltbarkeit entsprechen die angebotenen Handtücher dem Durchschnitt vergleichbarer Handtücher auf dem Markt.

Trifft „Mittlere Art und Güte“ hier zu?

„Mittlere Art und Güte“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nur der Art nach bestimmte Leistung
    Die Handtücher sind durch allgemeine Eigenschaften beschrieben, nicht als einzelne Stücke ausgewählt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine nähere Vereinbarung zur Güte
    Die Parteien haben innerhalb der beschriebenen Art keine bestimmte Qualitätsstufe festgelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Durchschnittliche Qualität innerhalb der geschuldeten Art
    Die angebotenen Handtücher erreichen bei den maßgeblichen Eigenschaften die durchschnittliche Qualität ihrer Art.
    erfüllt
BFall B

Ein Textilhändler verspricht einem Hotel 1100 neue weiße Baumwollhandtücher in der Größe 50 mal 100 Zentimeter, ohne bestimmte Einzelstücke festzulegen. 2Über die Qualität wird nichts Weiteres vereinbart. Bei Saugfähigkeit, Verarbeitung und Haltbarkeit liegen die angebotenen Handtücher deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Handtücher auf dem Markt, sind aber noch benutzbar.

Trifft „Mittlere Art und Güte“ hier zu?

„Mittlere Art und Güte“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durchschnittliche Qualität innerhalb der geschuldeten Art

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nur der Art nach bestimmte Leistung
    Geschuldet sind Handtücher mit allgemeinen Eigenschaften und keine bestimmten Einzelstücke.
    erfüllt
  2. 2
    Keine nähere Vereinbarung zur Güte
    Eine besondere Qualitätsstufe wurde nicht vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Durchschnittliche Qualität innerhalb der geschuldeten Art
    Die Handtücher bleiben bei den maßgeblichen Eigenschaften deutlich hinter dem Durchschnitt ihrer Art zurück.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Schuldner dürfe ohne besondere Qualitätsabrede stets die schlechteste noch benutzbare Ware auswählen.

RichtigBloße Benutzbarkeit genügt nicht; die angebotene Ware muss die durchschnittliche Qualität innerhalb der geschuldeten Art erreichen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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