Definitionen
Mobiliarvollstreckung
§§ 808 ff., 828 ff. ZPO · ZivilrechtDie Mobiliarvollstreckung ist die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, also in bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte. Körperliche Gegenstände werden grundsätzlich vom Gerichtsvollzieher gepfändet und verwertet (§§ 808 ff. ZPO). Forderungen werden grundsätzlich vom Vollstreckungsgericht durch Pfändungsbeschluss gepfändet und durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet (§§ 828 ff. ZPO).
Bewegliches Vermögen ist nicht auf körperliche Gegenstände beschränkt, sondern umfasst auch Forderungen und andere Vermögensrechte.
Fälle zum Selbstprüfen
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Ein Gericht hat Tom endgültig dazu verurteilt, Lena 2.000 Euro zu zahlen; das Urteil wurde ihm zugestellt. Auf Lenas Antrag nimmt der Gerichtsvollzieher einen Tom gehörenden Goldbarren zur späteren Versteigerung mit.
Trifft „Mobiliarvollstreckung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwangsvollstreckung wegen einer GeldforderungDer Gerichtsvollzieher greift zur Durchsetzung des titulierten Zahlungsanspruchs auf einen Vermögensgegenstand zu.
- 2erfülltZugriff auf bewegliches SchuldnervermögenDer Goldbarren ist eine bewegliche Sache im Vermögen des Schuldners.
1Ein Gericht hat Tom endgültig dazu verurteilt, Lena 2.000 Euro zu zahlen; das Urteil wurde ihm zugestellt. Auf Lenas Antrag lässt das Amtsgericht ein Tom gehörendes unbebautes Grundstück versteigern.
Trifft „Mobiliarvollstreckung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwangsvollstreckung wegen einer GeldforderungDas Grundstück wird zur Durchsetzung des titulierten Zahlungsanspruchs versteigert.
- 2fehltZugriff auf bewegliches SchuldnervermögenDer Zugriff betrifft ein Grundstück und damit unbewegliches Vermögen.
Typische Fehler
FehlerBei einer gewöhnlichen Geldforderung den Gerichtsvollzieher mit deren Pfändung betrauen.
RichtigFür die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht der Gerichtsvollzieher.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema