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Mobiliarvollstreckung

§§ 808 ff., 828 ff. ZPO · Zivilrecht

Die Mobiliarvollstreckung ist die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, also in bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte. Körperliche Gegenstände werden grundsätzlich vom Gerichtsvollzieher gepfändet und verwertet (§§ 808 ff. ZPO). Forderungen werden grundsätzlich vom Vollstreckungsgericht durch Pfändungsbeschluss gepfändet und durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet (§§ 828 ff. ZPO).

Merksatz

Bewegliches Vermögen ist nicht auf körperliche Gegenstände beschränkt, sondern umfasst auch Forderungen und andere Vermögensrechte.

Welcher Vollstreckungsweg ist gemeint?Der Gegenstand entscheidet über die Einordnung; die zuständige Stelle hängt vom gewählten Vollstreckungsweg ab.
Mobiliarvollstreckung
Immobiliarvollstreckung
Vollstreckungsobjekt
Bewegliches Vermögen: Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte.
Unbewegliches Vermögen, insbesondere Grundstücke.
Zuständige Organe
Grundsätzlich Gerichtsvollzieher bei Sachen und Vollstreckungsgericht bei Forderungen.
Vollstreckungsgericht; bei Zwangssicherungshypotheken Grundbuchamt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Gericht hat Tom endgültig dazu verurteilt, Lena 2.000 Euro zu zahlen; das Urteil wurde ihm zugestellt. Auf Lenas Antrag nimmt der Gerichtsvollzieher einen Tom gehörenden Goldbarren zur späteren Versteigerung mit.

Trifft „Mobiliarvollstreckung“ hier zu?

„Mobiliarvollstreckung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
    Der Gerichtsvollzieher greift zur Durchsetzung des titulierten Zahlungsanspruchs auf einen Vermögensgegenstand zu.
    erfüllt
  2. 2
    Zugriff auf bewegliches Schuldnervermögen
    Der Goldbarren ist eine bewegliche Sache im Vermögen des Schuldners.
    erfüllt
BFall B

1Ein Gericht hat Tom endgültig dazu verurteilt, Lena 2.000 Euro zu zahlen; das Urteil wurde ihm zugestellt. Auf Lenas Antrag lässt das Amtsgericht ein Tom gehörendes unbebautes Grundstück versteigern.

Trifft „Mobiliarvollstreckung“ hier zu?

„Mobiliarvollstreckung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugriff auf bewegliches Schuldnervermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
    Das Grundstück wird zur Durchsetzung des titulierten Zahlungsanspruchs versteigert.
    erfüllt
  2. 2
    Zugriff auf bewegliches Schuldnervermögen
    Der Zugriff betrifft ein Grundstück und damit unbewegliches Vermögen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei einer gewöhnlichen Geldforderung den Gerichtsvollzieher mit deren Pfändung betrauen.

RichtigFür die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht zuständig, nicht der Gerichtsvollzieher.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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