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Möglichkeit der Kenntnisnahme

§ 130 BGB · Zivilrecht

Die Möglichkeit der Kenntnisnahme ist gegeben, wenn der Empfänger einer Willenserklärung unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen; maßgeblich ist dabei nicht die tatsächliche Kenntnisnahme, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge von der Erklärung hätte Kenntnis nehmen können.

Merksatz

Eine spätere tatsächliche Kenntnisnahme verschiebt den nach gewöhnlichen Umständen maßgeblichen Zeitpunkt nicht.

Welcher Zeitpunkt ist entscheidend?Gezeigt wird ein Verlauf, in dem der Empfänger den Inhalt erst nach dem gewöhnlich zu erwartenden Zeitpunkt tatsächlich erfährt.
  1. Üblicher Zeitpunkt
    Kenntnisnahme möglich
    Der Empfänger könnte den Inhalt unter gewöhnlichen Umständen erfassen.
  2. Später
    Tatsächliche Kenntnisnahme
    Der Empfänger erfährt den Inhalt erst jetzt. Das verschiebt den maßgeblichen Zeitpunkt nicht.
  1. Kenntnisnahme möglich Der Empfänger könnte den Inhalt unter gewöhnlichen Umständen erfassen.
  2. Tatsächliche Kenntnisnahme Der Empfänger erfährt den Inhalt erst jetzt. Das verschiebt den maßgeblichen Zeitpunkt nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Am Dienstag um 9 Uhr wirft ein Maler sein unterschriebenes Angebot für einen neuen Anstrich in Leas Hausbriefkasten. Lea ist zu Hause und kann den Briefkasten jederzeit öffnen. 2In dem Wohngebiet werden die Hausbriefkästen üblicherweise bis 12 Uhr geleert. Um 14 Uhr liegt der Brief noch ungelesen im Briefkasten.

Trifft „Möglichkeit der Kenntnisnahme“ hier zu?

„Möglichkeit der Kenntnisnahme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Möglichkeit, den Erklärungsinhalt zu erfassen
    Lea kann den Brief aus ihrem Briefkasten nehmen und das Angebot lesen.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnisnahme nach gewöhnlichem Verlauf
    Um 14 Uhr ist der gewöhnlich zu erwartende Leerungszeitpunkt bereits verstrichen; das unterbliebene Lesen ist unerheblich.
    erfüllt
BFall B

1Am Dienstag um 23 Uhr wirft ein Maler sein unterschriebenes Angebot für einen neuen Anstrich in Leas Hausbriefkasten. Lea ist zu Hause und kann den Briefkasten jederzeit öffnen. In dem Wohngebiet wird die Post nur tagsüber zugestellt, und die Bewohner leeren ihre Hausbriefkästen üblicherweise am Vormittag. Lea sieht einen Film und hat den Einwurf um 23 Uhr nicht bemerkt.

Trifft „Möglichkeit der Kenntnisnahme“ hier zu?

„Möglichkeit der Kenntnisnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kenntnisnahme nach gewöhnlichem Verlauf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Möglichkeit, den Erklärungsinhalt zu erfassen
    Lea könnte den bereits eingeworfenen Brief aus dem zugänglichen Briefkasten nehmen und lesen.
    erfüllt
  2. 2
    Kenntnisnahme nach gewöhnlichem Verlauf
    Bei einem Einwurf um 23 Uhr ist unter gewöhnlichen Umständen nicht mehr mit einer Leerung am selben Abend zu rechnen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Zugang wird allein wegen einer Urlaubsreise erst auf die Rückkehr des Empfängers datiert.

RichtigEine bloße Urlaubsabwesenheit verschiebt den Zeitpunkt grundsätzlich nicht; entscheidend bleibt die nach gewöhnlichem Verlauf bestehende Gelegenheit zur Kenntnisnahme.

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