Definitionen
Moderner (erweiterter) Eingriffsbegriff
Öffentliches RechtEin Eingriff in ein Grundrecht liegt nach dem modernen (erweiterten) Eingriffsbegriff nicht nur bei klassisch-imperativem, finalem, unmittelbarem und rechtsförmigem staatlichen Handeln vor, sondern bei jedem staatlichen Verhalten, das dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unmöglich macht oder erheblich erschwert, unabhängig davon, ob es final oder nur mittelbar-faktisch wirkt, sofern die Grundrechtsbeeinträchtigung dem Staat zurechenbar ist.
Entscheidend ist die zurechenbare Beeinträchtigung geschützten Verhaltens, nicht die Form des staatlichen Handelns.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Stadt erneuert mit eigenen Beschäftigten den Gehweg vor einem Café. 3Dabei stellt sie für eine Woche einen Materialcontainer unmittelbar vor dessen einzigen Eingang, sodass weder die Inhaberin noch Gäste hineingelangen. 2Das Café muss deshalb die gesamte Woche geschlossen bleiben.
Trifft „Moderner (erweiterter) Eingriffsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches VerhaltenDie Stadt handelt durch ihre eigenen Beschäftigten.
- 2erfülltVerhinderung oder erhebliche Erschwerung grundrechtlich geschützten VerhaltensDie Blockade verhindert den grundrechtlich geschützten Betrieb des Cafés für eine ganze Woche.
- 3erfülltZurechenbarkeit zum StaatDie Zugangssperre entsteht unmittelbar durch das Abstellen des Containers durch die Stadt.
Die Stadt erneuert mit eigenen Beschäftigten den Gehweg vor einem Café und stellt einen Materialcontainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite ab. Der Zugang bleibt vollständig frei; die Inhaberin und alle Gäste erreichen das Café wie bisher. Die Arbeiten verändern weder die Öffnungszeiten noch den Ablauf des Betriebs.
Trifft „Moderner (erweiterter) Eingriffsbegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches VerhaltenDie Bauarbeiten werden durch eigene Beschäftigte der Stadt ausgeführt.
- 2fehltVerhinderung oder erhebliche Erschwerung grundrechtlich geschützten VerhaltensZugang und Betrieb bleiben unverändert möglich, sodass das geschützte Verhalten nicht beeinträchtigt wird.
- 3erfülltZurechenbarkeit zum StaatDie Ausführung der Arbeiten und die Platzierung des Containers sind der Stadt als eigenes Handeln zurechenbar.
Typische Fehler
FehlerEine ausschließlich von Privatpersonen verursachte Beeinträchtigung wird ohne Weiteres als Grundrechtseingriff des Staates behandelt.
RichtigDie Beeinträchtigung muss dem Staat zurechenbar sein; privates Verhalten allein genügt dafür nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata