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Modifizierte Annahme

§ 150 II BGB · Zivilrecht

Eine modifizierte Annahme liegt vor, wenn die Annahmeerklärung des Empfängers Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber dem Angebot enthält; sie gilt gemäß § 150 II BGB als Ablehnung des ursprünglichen Angebots verbunden mit einem neuen Angebot, das der ursprüngliche Antragsteller seinerseits annehmen kann.

Merksatz

Bei einer inhaltlich abweichenden Annahme entscheidet der ursprüngliche Anbieter, ob er die geänderten Bedingungen akzeptiert.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea bietet Tom ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an. Tom antwortet sofort: „Ich nehme das Fahrrad, aber nur für 180 Euro.“

Trifft „Modifizierte Annahme“ hier zu?

„Modifizierte Annahme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Annahmeerklärung des Angebotsempfängers
    Tom erklärt als Empfänger des Angebots, dass er den Kauf zu seinen Bedingungen abschließen möchte.
    erfüllt
  2. 2
    Inhaltliche Abweichung vom Angebot
    Tom verlangt einen niedrigeren Kaufpreis als die angebotenen 200 Euro.
    erfüllt
BFall B

Lea bietet Tom ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an. 1Tom antwortet sofort: „Ich nehme das Fahrrad für 200 Euro.“

Trifft „Modifizierte Annahme“ hier zu?

„Modifizierte Annahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Inhaltliche Abweichung vom Angebot

An der Definition geprüft

  1. 1
    Annahmeerklärung des Angebotsempfängers
    Tom erklärt als Empfänger des Angebots, dass er den angebotenen Kauf abschließen möchte.
    erfüllt
  2. 2
    Inhaltliche Abweichung vom Angebot
    Tom übernimmt den angebotenen Kaufpreis und ändert auch sonst keine Bedingung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon mit Zugang der abweichenden Annahmeerklärung wird ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen angenommen.

RichtigDie abweichende Erklärung allein begründet noch keinen Vertrag; der ursprüngliche Anbieter muss das neue Angebot erst annehmen.

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