Definitionen
Modifizierte Annahme
§ 150 II BGB · ZivilrechtEine modifizierte Annahme liegt vor, wenn die Annahmeerklärung des Empfängers Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber dem Angebot enthält; sie gilt gemäß § 150 II BGB als Ablehnung des ursprünglichen Angebots verbunden mit einem neuen Angebot, das der ursprüngliche Antragsteller seinerseits annehmen kann.
Bei einer inhaltlich abweichenden Annahme entscheidet der ursprüngliche Anbieter, ob er die geänderten Bedingungen akzeptiert.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea bietet Tom ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an. Tom antwortet sofort: „Ich nehme das Fahrrad, aber nur für 180 Euro.“
Trifft „Modifizierte Annahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnnahmeerklärung des AngebotsempfängersTom erklärt als Empfänger des Angebots, dass er den Kauf zu seinen Bedingungen abschließen möchte.
- 2erfülltInhaltliche Abweichung vom AngebotTom verlangt einen niedrigeren Kaufpreis als die angebotenen 200 Euro.
Lea bietet Tom ihr gebrauchtes Fahrrad für 200 Euro an. 1Tom antwortet sofort: „Ich nehme das Fahrrad für 200 Euro.“
Trifft „Modifizierte Annahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnnahmeerklärung des AngebotsempfängersTom erklärt als Empfänger des Angebots, dass er den angebotenen Kauf abschließen möchte.
- 2fehltInhaltliche Abweichung vom AngebotTom übernimmt den angebotenen Kaufpreis und ändert auch sonst keine Bedingung.
Typische Fehler
FehlerSchon mit Zugang der abweichenden Annahmeerklärung wird ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen angenommen.
RichtigDie abweichende Erklärung allein begründet noch keinen Vertrag; der ursprüngliche Anbieter muss das neue Angebot erst annehmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema