Definitionen
Möglichkeit der Hilfeleistung
§ 323c StGB · StrafrechtDie Möglichkeit der Hilfeleistung ist gegeben, wenn der Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten und den objektiven Umständen in der Lage war, die gebotene Hilfeleistung zu erbringen.
Auch eine objektiv durchführbare Hilfe kann die persönlichen Fähigkeiten des konkreten Täters übersteigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena steht allein an einem abgelegenen See und sieht, wie ein Schwimmer zehn Meter vom Ufer entfernt reglos wird und mit dem Gesicht unter Wasser treibt. 2Das Wasser ist ruhig und bereits direkt am frei zugänglichen Ufer mehrere Meter tief. Lena hat kein Telefon, das nächste Haus ist fünf Kilometer entfernt, und es gibt weder andere Menschen in Rufweite noch ein Boot oder erreichbare Rettungsmittel. 1Sie ist gesund und ausgebildete Rettungsschwimmerin, bleibt aber am Ufer.
Trifft „Möglichkeit der Hilfeleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersönliche Fähigkeit zur gebotenen HilfeLena verfügt über die körperlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Rettung aus dem Wasser.
- 2erfülltObjektive Durchführbarkeit der gebotenen HilfeDas frei zugängliche, ruhige Wasser erlaubt es, den nur zehn Meter entfernten Schwimmer schwimmend zu erreichen.
Lena steht allein an einem abgelegenen See und sieht, wie ein Schwimmer zehn Meter vom Ufer entfernt reglos wird und mit dem Gesicht unter Wasser treibt. 2Das Wasser ist ruhig und bereits direkt am frei zugänglichen Ufer mehrere Meter tief. Lena hat kein Telefon, das nächste Haus ist fünf Kilometer entfernt, und es gibt weder andere Menschen in Rufweite noch ein Boot oder erreichbare Rettungsmittel. Sie ist gesund, kann aber nicht schwimmen und bleibt am Ufer.
Trifft „Möglichkeit der Hilfeleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltPersönliche Fähigkeit zur gebotenen HilfeOhne Schwimmkenntnisse kann Lena die erforderliche Rettung aus dem tiefen Wasser nicht leisten.
- 2erfülltObjektive Durchführbarkeit der gebotenen HilfeDie äußeren Umstände erlauben eine schwimmende Rettung; das Hindernis liegt allein in Lenas fehlenden Schwimmkenntnissen.
Typische Fehler
FehlerEine erhebliche Eigengefährdung wird bereits als Ausschluss der tatsächlichen Möglichkeit eingeordnet.
RichtigErhebliche eigene Gefahren sind bei der Zumutbarkeit zu prüfen; die Möglichkeit betrifft das tatsächliche Können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema