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Mittlere Fahrlässigkeit

§ 276 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Mittlere Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem durchschnittlichen Maße außer Acht gelassen wird, d.h. der Handelnde diejenige Sorgfalt verletzt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch in der konkreten Situation beachtet hätte, ohne dass die Pflichtverletzung als besonders leicht oder besonders schwer einzustufen ist.

Merksatz

Bei der Einordnung kommt es auf das Gewicht des Sorgfaltsverstoßes an.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea fährt auf einer trockenen, übersichtlichen Stadtstraße mit 60 km/h, obwohl sie die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kennt. Als das Auto vor ihr wegen einer roten Ampel anhält, bremst sie sofort, fährt aber noch auf. Mit 50 km/h hätte sie rechtzeitig anhalten können; der Abstand zum anderen Auto war dafür ausreichend.

Trifft „Mittlere Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Mittlere Fahrlässigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verletzung der situationsgerechten Sorgfalt
    Lea überschreitet die zulässige Geschwindigkeit und verletzt damit die beim Fahren gebotene Sorgfalt.
    erfüllt
  2. 2
    Weder besonders leichte noch besonders schwere Pflichtverletzung
    Die bewusste, mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Straßenverhältnissen ist weder besonders leicht noch besonders schwer.
    erfüllt
BFall B

Lea fährt auf einer trockenen, übersichtlichen Stadtstraße mit 50 km/h hinter einem anderen Auto her. 1Sie liest zehn Sekunden lang eine Nachricht auf ihrem Handy, ohne dabei auf die Straße zu schauen. Als das Auto vor ihr wegen einer roten Ampel anhält, fährt sie darauf auf. Sie weiß, dass sie so Hindernisse übersehen kann, rechnet aber fest damit, dass nichts passieren wird.

Trifft „Mittlere Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Mittlere Fahrlässigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Weder besonders leichte noch besonders schwere Pflichtverletzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verletzung der situationsgerechten Sorgfalt
    Lea überwacht während der Fahrt den Verkehr nicht, obwohl dies erforderlich ist.
    erfüllt
  2. 2
    Weder besonders leichte noch besonders schwere Pflichtverletzung
    Der lange vollständige Blickentzug trotz bekannter Gefahr verletzt die Sorgfalt objektiv besonders schwer und ist auch subjektiv unentschuldbar.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Verletzung der erforderlichen Sorgfalt wird bereits als mittlere Fahrlässigkeit eingeordnet.

RichtigFür mittlere Fahrlässigkeit muss zusätzlich feststehen, dass der Verstoß weder besonders leicht noch besonders schwer wiegt.

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