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Möglichkeitstheorie (Strafrecht)

Strafrecht

Die Möglichkeitstheorie ist eine Vorsatztheorie, nach der bedingter Vorsatz bereits dann vorliegt, wenn der Täter die Verwirklichung des Tatbestands als möglich erkennt, ohne dass es auf ein Billigen oder Inkaufnehmen des Erfolgs ankommt; sie ist im deutschen Strafrecht nicht herrschend.

Merksatz

Nach der Möglichkeitstheorie genügt das Erkennen einer möglichen Tatbestandsverwirklichung ohne zusätzliche Billigung.

Welche Rolle spielt das Willenselement?Die Möglichkeitstheorie verzichtet auf ein Willenselement; die Rechtsprechung verlangt es für bedingten Vorsatz.
Möglichkeitstheorie
Billigungstheorie der Rechtsprechung
Wissenselement
Tatbestandsverwirklichung als möglich erkennen.
Tatbestandsverwirklichung ernsthaft für möglich halten.
Willenselement
Billigung oder Inkaufnahme nicht erforderlich.
Den Erfolg billigen oder sich mit ihm abfinden.
Einordnung
Nicht herrschend.
Von der Rechtsprechung vertreten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nils wirft einen Stein gegen die Fensterscheibe seiner Nachbarin. 1Er stellt sich vor, wie die Scheibe durch den Wurf zerbricht, 2hält dies für möglich und nimmt es hin. Die Scheibe zerbricht.

Trifft „Möglichkeitstheorie (Strafrecht)“ hier zu?

„Möglichkeitstheorie (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung einer Tatbestandsverwirklichung
    Seine Vorstellung bezieht sich auf die Beschädigung einer fremden Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennen dieser Verwirklichung als möglich
    Nils erkennt die Beschädigung als mögliche Folge seines Wurfs.
    erfüllt
BFall B

Nils wirft einen Stein gegen die Fensterscheibe seiner Nachbarin. 1Vor dem Wurf stellt er sich vor, wie die Scheibe zerbrechen würde. Er ist aber fest davon überzeugt, dass die Scheibe durch seinen Wurf keinesfalls beschädigt werden kann, weil er ihr Material irrtümlich für bruchsicher hält. Die Scheibe zerbricht.

Trifft „Möglichkeitstheorie (Strafrecht)“ hier zu?

„Möglichkeitstheorie (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennen dieser Verwirklichung als möglich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung einer Tatbestandsverwirklichung
    Nils beschäftigt sich gedanklich mit der Beschädigung der fremden Scheibe.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennen dieser Verwirklichung als möglich
    Nils hält eine Beschädigung durch seinen konkreten Wurf für ausgeschlossen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Möglichkeitstheorie wird als herrschender Maßstab für bedingten Vorsatz dargestellt.

RichtigSie ist als nicht herrschende Theorie zu kennzeichnen.

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