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Spezialität

Strafrecht

Spezialität ist ein Fall der Gesetzeskonkurrenz. Verwirklicht eine Handlung mehrere Straftatbestände, ist einer von ihnen spezieller, wenn er alle Merkmale des anderen enthält und mindestens ein weiteres Merkmal hinzufügt, sodass jede Verwirklichung des speziellen Tatbestands notwendig auch den allgemeinen verwirklicht. Der allgemeine Tatbestand tritt dann zurück (lex specialis derogat legi generali) und erscheint nicht im Schuldspruch; so verdrängt der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB).

Merksatz

Wer den speziellen Tatbestand erfüllt, erfüllt zwangsläufig auch den allgemeinen; bestraft wird nur nach dem speziellen.

Spezialität oder Tateinheit?Beide Male verwirklicht eine Handlung mehrere Tatbestände. Der Unterschied liegt im Verhältnis der Tatbestände zueinander.
Spezialität
Tateinheit
Verhältnis der Normen
Einer enthält alle Merkmale des anderen
Keiner enthält den anderen vollständig
Schuldspruch
Nur der speziellere Tatbestand
Alle verwirklichten Tatbestände
Beispiel
Raub verdrängt Diebstahl
Ein Schlag verletzt und zerstört die Brille

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Tom stößt eine Passantin zu Boden, um ihr die Handtasche abzunehmen. 1Dann reißt er ihr die Tasche aus der Hand und läuft damit weg, um sie zu behalten.

Trifft „Spezialität“ hier zu?

„Spezialität“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung verwirklicht mehrere Straftatbestände
    Das Wegnehmen mit Zueignungsabsicht erfüllt den Diebstahl, zusammen mit dem Stoß auch den Raub.
    erfüllt
  2. 2
    Ein Tatbestand enthält alle Merkmale des anderen und mindestens ein weiteres
    Der Raub enthält alle Merkmale des Diebstahls und zusätzlich die Gewalt gegen eine Person.
    erfüllt
BFall B

Tom schlägt seinem Nachbarn im Streit mit der Faust ins Gesicht, um ihn zu verletzen. Dass dabei die Brille des Nachbarn zerbricht, nimmt er in Kauf. 1Der Nachbar erleidet eine Prellung, die Brille ist zerstört.

Trifft „Spezialität“ hier zu?

„Spezialität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ein Tatbestand enthält alle Merkmale des anderen und mindestens ein weiteres

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung verwirklicht mehrere Straftatbestände
    Der eine Schlag erfüllt Körperverletzung und Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Ein Tatbestand enthält alle Merkmale des anderen und mindestens ein weiteres
    Keiner der beiden Tatbestände enthält die Merkmale des anderen; sie stehen in Tateinheit nebeneinander.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei Spezialität wird aus beiden Tatbeständen in Tateinheit verurteilt.

RichtigDer allgemeine Tatbestand tritt zurück und erscheint nicht im Schuldspruch; nur der speziellere bleibt.

Voraussetzung vergessen

FehlerSpezialität wird schon angenommen, weil ein Tatbestand die höhere Strafe androht.

RichtigEntscheidend ist das Verhältnis der Merkmale: Der speziellere Tatbestand muss alle Merkmale des anderen enthalten.

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