Definitionen
Spezialität
StrafrechtSpezialität ist ein Fall der Gesetzeskonkurrenz. Verwirklicht eine Handlung mehrere Straftatbestände, ist einer von ihnen spezieller, wenn er alle Merkmale des anderen enthält und mindestens ein weiteres Merkmal hinzufügt, sodass jede Verwirklichung des speziellen Tatbestands notwendig auch den allgemeinen verwirklicht. Der allgemeine Tatbestand tritt dann zurück (lex specialis derogat legi generali) und erscheint nicht im Schuldspruch; so verdrängt der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB).
Wer den speziellen Tatbestand erfüllt, erfüllt zwangsläufig auch den allgemeinen; bestraft wird nur nach dem speziellen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Tom stößt eine Passantin zu Boden, um ihr die Handtasche abzunehmen. 1Dann reißt er ihr die Tasche aus der Hand und läuft damit weg, um sie zu behalten.
Trifft „Spezialität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEine Handlung verwirklicht mehrere StraftatbeständeDas Wegnehmen mit Zueignungsabsicht erfüllt den Diebstahl, zusammen mit dem Stoß auch den Raub.
- 2erfülltEin Tatbestand enthält alle Merkmale des anderen und mindestens ein weiteresDer Raub enthält alle Merkmale des Diebstahls und zusätzlich die Gewalt gegen eine Person.
Tom schlägt seinem Nachbarn im Streit mit der Faust ins Gesicht, um ihn zu verletzen. Dass dabei die Brille des Nachbarn zerbricht, nimmt er in Kauf. 1Der Nachbar erleidet eine Prellung, die Brille ist zerstört.
Trifft „Spezialität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEine Handlung verwirklicht mehrere StraftatbeständeDer eine Schlag erfüllt Körperverletzung und Sachbeschädigung.
- 2fehltEin Tatbestand enthält alle Merkmale des anderen und mindestens ein weiteresKeiner der beiden Tatbestände enthält die Merkmale des anderen; sie stehen in Tateinheit nebeneinander.
Typische Fehler
FehlerBei Spezialität wird aus beiden Tatbeständen in Tateinheit verurteilt.
RichtigDer allgemeine Tatbestand tritt zurück und erscheint nicht im Schuldspruch; nur der speziellere bleibt.
FehlerSpezialität wird schon angenommen, weil ein Tatbestand die höhere Strafe androht.
RichtigEntscheidend ist das Verhältnis der Merkmale: Der speziellere Tatbestand muss alle Merkmale des anderen enthalten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata, Auswahl