Definitionen
Die Sphärentheorie dient der Bestimmung der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und unterscheidet drei konzentrische Schutzbereiche: die absolut geschützte Intimsphäre, die nur bei überwiegenden Interessen einschränkbare Privatsphäre und die der Sozialsphäre zuzuordnenden Bereiche, in denen der Einzelne in Kontakt mit der Öffentlichkeit tritt und geringeren Schutz genießt.
Der innerste persönliche Lebensbereich bleibt einer Abwägung mit öffentlichen Interessen entzogen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Ministerium entwirft Leitlinien zum Schutz persönlicher Angaben bei staatlichen Veröffentlichungen. 2Geheim gehaltene sexuelle Fantasien sollen unabhängig von anderen Interessen stets unveröffentlicht bleiben. 3Berichte über gewöhnliche Freizeitbeschäftigungen zu Hause sollen erst zulässig sein, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 4Für Berichte über öffentliche berufliche Auftritte soll eine niedrigere Hürde gelten als für Berichte über das Leben zu Hause.
Trifft „Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsDie Leitlinien bestimmen, wie weit der Persönlichkeitsschutz gegenüber staatlichen Veröffentlichungen reicht.
- 2erfülltAbsoluter Schutz der IntimsphäreFür diese höchstpersönlichen Gedanken sieht der Entwurf keine Abwägung mit anderen Interessen vor.
- 3erfülltPrivatsphäre nur bei überwiegenden Interessen einschränkbarDer Schutz des häuslichen Privatlebens soll nur gegenüber gewichtigeren gegenläufigen Belangen zurücktreten.
- 4erfülltGeringerer Schutz der SozialsphäreÖffentliche berufliche Kontakte werden weniger streng geschützt als das häusliche Privatleben.
1Ein Ministerium entwirft Leitlinien zum Schutz persönlicher Angaben bei staatlichen Veröffentlichungen. Auch geheim gehaltene sexuelle Fantasien sollen für eine Veröffentlichung infrage kommen, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 3Berichte über gewöhnliche Freizeitbeschäftigungen zu Hause sollen erst zulässig sein, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 4Für Berichte über öffentliche berufliche Auftritte soll eine niedrigere Hürde gelten als für Berichte über das Leben zu Hause.
Trifft „Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsDie Leitlinien bestimmen, wie weit der Persönlichkeitsschutz gegenüber staatlichen Veröffentlichungen reicht.
- 2fehltAbsoluter Schutz der IntimsphäreDer Entwurf stellt selbst den Schutz höchstpersönlicher sexueller Gedanken unter einen Abwägungsvorbehalt.
- 3erfülltPrivatsphäre nur bei überwiegenden Interessen einschränkbarDer Schutz des häuslichen Privatlebens soll nur gegenüber gewichtigeren gegenläufigen Belangen zurücktreten.
- 4erfülltGeringerer Schutz der SozialsphäreÖffentliche berufliche Kontakte werden weniger streng geschützt als das häusliche Privatleben.
Typische Fehler
FehlerDie Sozialsphäre wird als vollständig ungeschützt behandelt.
RichtigAuch soziale Außenkontakte genießen Persönlichkeitsschutz, allerdings mit geringerer Schutzintensität.
FehlerFür eine Einschränkung der Privatsphäre wird jedes entgegenstehende Interesse als ausreichend angesehen.
RichtigGegenläufige Interessen müssen im konkreten Fall schwerer wiegen als der Schutz der Privatsphäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema