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Sphärentheorie (Öffentliches Recht)

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Sphärentheorie dient der Bestimmung der Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und unterscheidet drei konzentrische Schutzbereiche: die absolut geschützte Intimsphäre, die nur bei überwiegenden Interessen einschränkbare Privatsphäre und die der Sozialsphäre zuzuordnenden Bereiche, in denen der Einzelne in Kontakt mit der Öffentlichkeit tritt und geringeren Schutz genießt.

Merksatz

Der innerste persönliche Lebensbereich bleibt einer Abwägung mit öffentlichen Interessen entzogen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Ministerium entwirft Leitlinien zum Schutz persönlicher Angaben bei staatlichen Veröffentlichungen. 2Geheim gehaltene sexuelle Fantasien sollen unabhängig von anderen Interessen stets unveröffentlicht bleiben. 3Berichte über gewöhnliche Freizeitbeschäftigungen zu Hause sollen erst zulässig sein, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 4Für Berichte über öffentliche berufliche Auftritte soll eine niedrigere Hürde gelten als für Berichte über das Leben zu Hause.

Trifft „Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    Die Leitlinien bestimmen, wie weit der Persönlichkeitsschutz gegenüber staatlichen Veröffentlichungen reicht.
    erfüllt
  2. 2
    Absoluter Schutz der Intimsphäre
    Für diese höchstpersönlichen Gedanken sieht der Entwurf keine Abwägung mit anderen Interessen vor.
    erfüllt
  3. 3
    Privatsphäre nur bei überwiegenden Interessen einschränkbar
    Der Schutz des häuslichen Privatlebens soll nur gegenüber gewichtigeren gegenläufigen Belangen zurücktreten.
    erfüllt
  4. 4
    Geringerer Schutz der Sozialsphäre
    Öffentliche berufliche Kontakte werden weniger streng geschützt als das häusliche Privatleben.
    erfüllt
BFall B

1Ein Ministerium entwirft Leitlinien zum Schutz persönlicher Angaben bei staatlichen Veröffentlichungen. Auch geheim gehaltene sexuelle Fantasien sollen für eine Veröffentlichung infrage kommen, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 3Berichte über gewöhnliche Freizeitbeschäftigungen zu Hause sollen erst zulässig sein, wenn andere Interessen schwerer wiegen. 4Für Berichte über öffentliche berufliche Auftritte soll eine niedrigere Hürde gelten als für Berichte über das Leben zu Hause.

Trifft „Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ hier zu?

„Sphärentheorie (Öffentliches Recht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absoluter Schutz der Intimsphäre

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    Die Leitlinien bestimmen, wie weit der Persönlichkeitsschutz gegenüber staatlichen Veröffentlichungen reicht.
    erfüllt
  2. 2
    Absoluter Schutz der Intimsphäre
    Der Entwurf stellt selbst den Schutz höchstpersönlicher sexueller Gedanken unter einen Abwägungsvorbehalt.
    fehlt
  3. 3
    Privatsphäre nur bei überwiegenden Interessen einschränkbar
    Der Schutz des häuslichen Privatlebens soll nur gegenüber gewichtigeren gegenläufigen Belangen zurücktreten.
    erfüllt
  4. 4
    Geringerer Schutz der Sozialsphäre
    Öffentliche berufliche Kontakte werden weniger streng geschützt als das häusliche Privatleben.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Sozialsphäre wird als vollständig ungeschützt behandelt.

RichtigAuch soziale Außenkontakte genießen Persönlichkeitsschutz, allerdings mit geringerer Schutzintensität.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür eine Einschränkung der Privatsphäre wird jedes entgegenstehende Interesse als ausreichend angesehen.

RichtigGegenläufige Interessen müssen im konkreten Fall schwerer wiegen als der Schutz der Privatsphäre.

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