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Spezifische Tiergefahr

§ 833 BGB · Zivilrecht

Die spezifische Tiergefahr ist die Gefahr, die sich aus dem unberechenbaren, triebhaften Verhalten eines Tieres verwirklicht, d.h. ein durch das Tier verursachter Schaden muss auf einem selbstständigen Verhalten des Tieres beruhen, das typisch für die tierische Natur ist. Menschliche Einflussnahme schließt dies nicht aus, solange das Tier nicht lediglich als Werkzeug des Menschen handelt.

Merksatz

Entscheidend ist tierische Eigenständigkeit bei der Schadensentstehung, nicht allein die Beteiligung eines Tieres.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara reitet ihr Pferd im Schritt an einem geparkten Auto vorbei. Das Pferd scheut plötzlich trotz Maras Zügelhilfen zur Seite und trifft das Auto mit einem Huf. Dabei entsteht eine Delle in der Autotür.

Trifft „Spezifische Tiergefahr“ hier zu?

„Spezifische Tiergefahr“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensverursachung durch ein Tier
    Der Huf des Pferdes verursacht die Beschädigung des Autos.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständiges, arttypisches Verhalten als Schadensursache
    Das Scheuen ist eine selbstständige tierische Reaktion, die sich trotz menschlicher Lenkung im Schaden auswirkt.
    erfüllt
BFall B

Nora trägt ihre nach einer Behandlung noch vollständig betäubte und reglose Katze auf dem Arm. 1Beim Umdrehen stößt sie mit dem Körper der Katze gegen eine fremde Vase, die herunterfällt und zerbricht.

Trifft „Spezifische Tiergefahr“ hier zu?

„Spezifische Tiergefahr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Selbstständiges, arttypisches Verhalten als Schadensursache

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensverursachung durch ein Tier
    Der Kontakt mit dem Tierkörper führt zur Beschädigung der Vase.
    erfüllt
  2. 2
    Selbstständiges, arttypisches Verhalten als Schadensursache
    Die betäubte Katze zeigt kein eigenes Verhalten; ihr Körper wird ausschließlich durch Noras Bewegung gegen die Vase gestoßen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei einem geführten oder gerittenen Tier wird die spezifische Tiergefahr generell verneint.

RichtigAuch ein gelenktes Tier kann selbstständig reagieren; entscheidend ist, ob gerade diese Reaktion den Schaden verursacht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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