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Spezialitätsprinzip

Öffentliches Recht

Das Spezialitätsprinzip besagt, dass speziellere Normen den allgemeinen Normen vorgehen: Soweit ein Sachverhalt durch ein spezielles Gesetz (z.B. das Versammlungsgesetz) abschließend geregelt ist, verdrängt dieses die allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklauseln und Standardmaßnahmen.

Merksatz

Der Vorrang reicht nur so weit, wie die speziellere Regelung den Sachverhalt abschließend erfasst.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein Bundesamt lässt Lea einen schriftlichen Bescheid durch die Post mit Zustellungsurkunde zustellen. Weil in Leas Wohnung niemand anzutreffen ist, legt die Postzustellerin das Schriftstück in den zugehörigen Briefkasten und vermerkt dies auf der Urkunde. 1Das Amt muss feststellen, wann Lea der Bescheid als mitgeteilt gilt.

Trifft „Spezialitätsprinzip“ hier zu?

„Spezialitätsprinzip“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Norm für den Sachverhalt
    Für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte enthält § 41 VwVfG allgemeine Regeln.
    erfüllt
  2. 2
    Abschließende Regelung durch ein spezielles Gesetz
    Für den Zeitpunkt dieser Zustellung gelten die besonderen Regeln des Verwaltungszustellungsgesetzes anstelle der allgemeinen Bekanntgabefiktion.
    erfüllt
BFall B

Ein Bundesamt schickt Lea einen schriftlichen Bescheid als einfachen Brief. Eine besondere Art der Übermittlung ist für diesen Bescheid nicht vorgeschrieben und wird vom Amt auch nicht gewählt. 1Das Amt muss feststellen, wann Lea der Bescheid als mitgeteilt gilt.

Trifft „Spezialitätsprinzip“ hier zu?

„Spezialitätsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abschließende Regelung durch ein spezielles Gesetz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Allgemeine Norm für den Sachverhalt
    Für die Bekanntgabe schriftlicher Verwaltungsakte enthält § 41 VwVfG allgemeine Regeln.
    erfüllt
  2. 2
    Abschließende Regelung durch ein spezielles Gesetz
    Beim Versand als einfacher Brief greifen hier keine besonderen Zustellungsvorschriften ein, sodass die allgemeine Bekanntgaberegel anwendbar bleibt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerSind die Voraussetzungen der speziellen Eingriffsbefugnis nicht erfüllt, wird automatisch auf eine allgemeine Befugnis ausgewichen.

RichtigRegelt das spezielle Gesetz den betreffenden Sachverhalt abschließend, bleibt der Rückgriff auf allgemeine Befugnisse auch dann gesperrt.

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