Definitionen
Spruchkörperbesetzung
§ 138 Nr. 1 VwGO · Öffentliches RechtDie Spruchkörperbesetzung bezeichnet die konkrete personelle Zusammensetzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts (Richterbank) im jeweiligen Verfahren; sie muss den gesetzlichen Vorgaben über Anzahl und Qualifikation der mitwirkenden Richter sowie den maßgeblichen Regeln der Geschäftsverteilung entsprechen, da eine vorschriftswidrige Besetzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt.
Bei fehlerhafter Besetzung muss nicht nachgewiesen werden, dass der Fehler das Urteil beeinflusst hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Kammer des Verwaltungsgerichts entscheidet nach einer mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen eine Baugenehmigung; die Sache wurde keinem einzelnen Richter zur Entscheidung übertragen. An der gesamten Verhandlung und der Entscheidung nehmen drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter teil. Die Berufsrichter haben beide juristischen Staatsprüfungen bestanden, die ehrenamtlichen Richter sind vom zuständigen Ausschuss gewählte, 45-jährige Deutsche aus dem Gerichtsbezirk und arbeiten in privaten Unternehmen. Die Berufsrichter sind nach dem vorab festgelegten Geschäftsverteilungsplan für die Sache vorgesehen, die ehrenamtlichen Richter nach der festgelegten Reihenfolge.
Trifft „Spruchkörperbesetzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkrete Richterbank im einzelnen VerfahrenDie tatsächlich mitwirkenden Richter bilden die konkrete Richterbank der entscheidenden Kammer.
- 2erfülltVorgeschriebene RichterzahlDiese Anzahl entspricht bei der geschilderten Kammerentscheidung § 5 Abs. 3 Satz 1 VwGO.
- 3erfülltErforderliche RichterqualifikationDie Berufsrichter besitzen die erforderliche juristische Befähigung; die ehrenamtlichen Richter benötigen keine juristischen Staatsprüfungen.
- 4erfülltAuswahl der Mitwirkenden nach GeschäftsverteilungDie mitwirkenden Richter wurden anhand der vorab festgelegten Zuordnungsregeln ausgewählt.
Eine Kammer des Verwaltungsgerichts entscheidet nach einer mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen eine Baugenehmigung; die Sache wurde keinem einzelnen Richter zur Entscheidung übertragen. 1An der gesamten Verhandlung und der Entscheidung nehmen wegen der Erkrankung des dritten Berufsrichters nur zwei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter teil. 3Die Berufsrichter haben beide juristischen Staatsprüfungen bestanden, die ehrenamtlichen Richter sind vom zuständigen Ausschuss gewählte, 45-jährige Deutsche aus dem Gerichtsbezirk und arbeiten in privaten Unternehmen. 4Die mitwirkenden Berufsrichter sind nach dem vorab festgelegten Geschäftsverteilungsplan für die Sache vorgesehen, die ehrenamtlichen Richter nach der festgelegten Reihenfolge.
Trifft „Spruchkörperbesetzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkrete Richterbank im einzelnen VerfahrenAuch diese tatsächlich mitwirkenden Richter bilden eine konkrete Richterbank.
- 2fehltVorgeschriebene RichterzahlFür diese Kammerentscheidung verlangt § 5 Abs. 3 Satz 1 VwGO drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter; ein Berufsrichter fehlt.
- 3erfülltErforderliche RichterqualifikationDen tatsächlich Mitwirkenden fehlt es nicht an der für ihr jeweiliges Richteramt erforderlichen Qualifikation.
- 4erfülltAuswahl der Mitwirkenden nach GeschäftsverteilungDie tatsächlich eingesetzten Richter sind für die Sache vorgesehen; der Fehler besteht in der unvollständigen Richterzahl.
Typische Fehler
FehlerDie Besetzungsprüfung wird auf die richtige Richterzahl beschränkt.
RichtigAuch die Qualifikation und die Auswahl der mitwirkenden Richter nach der maßgeblichen Geschäftsverteilung müssen geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema