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Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang

Strafrecht

Der spezifische Gefahrverwirklichungszusammenhang ist bei erfolgsqualifizierten Delikten ein Zurechnungskriterium, das verlangt, dass sich im schweren Erfolg gerade eine dem Grunddelikt eigentümliche Gefahr verwirklicht hat. Bei der Brandstiftung mit Todesfolge setzt dies voraus, dass ein anderer Mensch stirbt, die Brandstiftung hierfür ursächlich ist und sich im Tod eine spezifische Gefahr der Brandstiftung verwirklicht hat. Eigenverantwortliche Rettungsversuche schließen den Zusammenhang nicht schon für sich genommen aus.

Merksatz

Kausalität allein genügt nicht, der Tod muss auf einer brandstiftungstypischen Gefahr beruhen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul zündet nachts das bewohnte Haus an, in dem Lea schläft. Lea atmet den durch das Feuer entstandenen Rauch ein. Sie stirbt an einer Rauchvergiftung.

Trifft „Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang“ hier zu?

„Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod eines anderen Menschen
    Mit Lea stirbt eine andere Person als der Täter.
    erfüllt
  2. 2
    Ursächlichkeit der Brandstiftung für den Tod
    Das Feuer erzeugt den Rauch, der Leas tödliche Vergiftung verursacht.
    erfüllt
  3. 3
    Verwirklichung einer brandstiftungstypischen Gefahr
    Der Tod durch den Brandrauch verwirklicht eine typische Gefahr der Brandstiftung.
    erfüllt
BFall B

Paul zündet das bewohnte Haus an, in dem Lea wohnt. 2Lea verlässt das Haus unverletzt und fährt nur wegen des Brandes mit einem Taxi zur Wohnung ihrer Schwester. Weit entfernt vom Brandort fällt ein morscher Baum auf das Taxi. 1Lea stirbt an den dabei erlittenen Verletzungen.

Trifft „Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang“ hier zu?

„Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwirklichung einer brandstiftungstypischen Gefahr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod eines anderen Menschen
    Mit Lea stirbt eine andere Person als der Täter.
    erfüllt
  2. 2
    Ursächlichkeit der Brandstiftung für den Tod
    Ohne den Brand hätte Lea die Fahrt und damit den tödlichen Unfall nicht erlebt.
    erfüllt
  3. 3
    Verwirklichung einer brandstiftungstypischen Gefahr
    Der umstürzende Baum verwirklicht ein allgemeines Lebensrisiko und keine besondere Gefahr der Brandstiftung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Ursächlichkeit der Brandstiftung für den Tod wird unmittelbar auf den erforderlichen Zusammenhang geschlossen.

RichtigZusätzlich muss sich im Tod eine besondere Gefahr der Brandstiftung verwirklicht haben.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin eigenverantwortlicher Rettungsversuch wird stets als Unterbrechung des Zusammenhangs behandelt.

RichtigDie Eigenverantwortlichkeit eines Rettungsversuchs schließt den Zusammenhang nicht automatisch aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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