Definitionen
Spezialhandlungsvollmacht
§ 54 HGB · ZivilrechtDie Spezialhandlungsvollmacht ist eine Vollmacht ohne Prokura, die zur Vornahme eines einzelnen, konkret bestimmten Geschäfts erteilt wird, das zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Sie erfasst auch die dabei gewöhnlich anfallenden Begleitgeschäfte und Rechtshandlungen, vorbehaltlich der besonderen Ermächtigungserfordernisse nach § 54 Abs. 2 HGB.
Auch bei einem Einzelgeschäft sind gewöhnliche Begleithandlungen grundsätzlich von der Vollmacht gedeckt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen Möbelgroßhandels erlaubt ihrer Mitarbeiterin den Einkauf in ihrem Namen, erteilt ihr aber keine Prokura. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den einmaligen Kauf von 20 Bürostühlen des Modells Karo beim Lieferanten Holzmann für den Betrieb.
Trifft „Spezialhandlungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollmacht ohne ProkuraDie Inhaberin ermächtigt die Mitarbeiterin zum Handeln in ihrem Namen, ohne ihr Prokura zu erteilen.
- 2erfülltEinzelnes, konkret bestimmtes GeschäftDie Ermächtigung betrifft einen einzelnen Kauf mit bestimmtem Gegenstand und Lieferanten.
- 3erfülltGeschäft gehört zum Betrieb eines HandelsgewerbesDie Bürostühle werden für den Betrieb des kaufmännischen Möbelgroßhandels angeschafft.
Die Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen Möbelgroßhandels erlaubt ihrer Mitarbeiterin den Einkauf in ihrem Namen, erteilt ihr aber keine Prokura. Die Erlaubnis gilt für alle künftig benötigten Bürostühle für den Betrieb, unabhängig von Modell und Lieferant.
Trifft „Spezialhandlungsvollmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollmacht ohne ProkuraDie Inhaberin ermächtigt die Mitarbeiterin zum Handeln in ihrem Namen, ohne ihr Prokura zu erteilen.
- 2fehltEinzelnes, konkret bestimmtes GeschäftDie Ermächtigung betrifft eine ganze Art künftiger Einkäufe und damit eine Arthandlungsvollmacht.
- 3erfülltGeschäft gehört zum Betrieb eines HandelsgewerbesDie erfassten Einkäufe dienen dem Betrieb des kaufmännischen Möbelgroßhandels.
Typische Fehler
FehlerEine Ermächtigung für sämtliche künftigen Einkäufe einer bestimmten Art wird als Spezialhandlungsvollmacht eingeordnet.
RichtigDie Spezialhandlungsvollmacht betrifft ein einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft; eine Ermächtigung für eine Geschäftsart ist eine Arthandlungsvollmacht.
FehlerAuch eine Vollmacht für einen einzelnen privaten Kauf wird als Spezialhandlungsvollmacht eingeordnet.
RichtigDas Geschäft muss zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören; die bloße Beschränkung auf einen einzelnen privaten Kauf genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema