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Spezialhandlungsvollmacht

§ 54 HGB · Zivilrecht

Die Spezialhandlungsvollmacht ist eine Vollmacht ohne Prokura, die zur Vornahme eines einzelnen, konkret bestimmten Geschäfts erteilt wird, das zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Sie erfasst auch die dabei gewöhnlich anfallenden Begleitgeschäfte und Rechtshandlungen, vorbehaltlich der besonderen Ermächtigungserfordernisse nach § 54 Abs. 2 HGB.

Merksatz

Auch bei einem Einzelgeschäft sind gewöhnliche Begleithandlungen grundsätzlich von der Vollmacht gedeckt.

Ein Geschäft oder eine Geschäftsart?Links steht die Ermächtigung für ein bestimmtes Einzelgeschäft, rechts für eine Geschäftsart. Gewöhnliche Begleithandlungen können beide Vollmachten abdecken.
Spezialhandlungsvollmacht
Arthandlungsvollmacht
Kreis der Geschäfte
Ein einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft
Geschäfte einer bestimmten Art
Begleithandlungen
Gewöhnliche Begleithandlungen grundsätzlich erfasst
Gewöhnliche Begleithandlungen grundsätzlich erfasst

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen Möbelgroßhandels erlaubt ihrer Mitarbeiterin den Einkauf in ihrem Namen, erteilt ihr aber keine Prokura. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den einmaligen Kauf von 20 Bürostühlen des Modells Karo beim Lieferanten Holzmann für den Betrieb.

Trifft „Spezialhandlungsvollmacht“ hier zu?

„Spezialhandlungsvollmacht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollmacht ohne Prokura
    Die Inhaberin ermächtigt die Mitarbeiterin zum Handeln in ihrem Namen, ohne ihr Prokura zu erteilen.
    erfüllt
  2. 2
    Einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft
    Die Ermächtigung betrifft einen einzelnen Kauf mit bestimmtem Gegenstand und Lieferanten.
    erfüllt
  3. 3
    Geschäft gehört zum Betrieb eines Handelsgewerbes
    Die Bürostühle werden für den Betrieb des kaufmännischen Möbelgroßhandels angeschafft.
    erfüllt
BFall B

Die Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen Möbelgroßhandels erlaubt ihrer Mitarbeiterin den Einkauf in ihrem Namen, erteilt ihr aber keine Prokura. Die Erlaubnis gilt für alle künftig benötigten Bürostühle für den Betrieb, unabhängig von Modell und Lieferant.

Trifft „Spezialhandlungsvollmacht“ hier zu?

„Spezialhandlungsvollmacht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollmacht ohne Prokura
    Die Inhaberin ermächtigt die Mitarbeiterin zum Handeln in ihrem Namen, ohne ihr Prokura zu erteilen.
    erfüllt
  2. 2
    Einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft
    Die Ermächtigung betrifft eine ganze Art künftiger Einkäufe und damit eine Arthandlungsvollmacht.
    fehlt
  3. 3
    Geschäft gehört zum Betrieb eines Handelsgewerbes
    Die erfassten Einkäufe dienen dem Betrieb des kaufmännischen Möbelgroßhandels.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Ermächtigung für sämtliche künftigen Einkäufe einer bestimmten Art wird als Spezialhandlungsvollmacht eingeordnet.

RichtigDie Spezialhandlungsvollmacht betrifft ein einzelnes, konkret bestimmtes Geschäft; eine Ermächtigung für eine Geschäftsart ist eine Arthandlungsvollmacht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch eine Vollmacht für einen einzelnen privaten Kauf wird als Spezialhandlungsvollmacht eingeordnet.

RichtigDas Geschäft muss zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören; die bloße Beschränkung auf einen einzelnen privaten Kauf genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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