Definitionen
Äquivalenztheorie
StrafrechtNach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal für einen Erfolg, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non-Formel); alle Bedingungen sind damit gleichwertig (äquivalent).
Entscheidend ist die Unverzichtbarkeit für den konkreten Erfolg, nicht das Gewicht der einzelnen Bedingung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna mischt Ben ein tödlich wirkendes Gift ins Getränk. 1Ben trinkt und stirbt zehn Minuten später an der Vergiftung. 2Ohne das Gift hätte Ben zu diesem Zeitpunkt noch gelebt.
Trifft „Äquivalenztheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter ErfolgDer untersuchte Erfolg ist Bens Tod zu diesem Zeitpunkt durch die Vergiftung.
- 2erfülltBedingung nicht ohne Wegfall dieses Erfolgs hinwegdenkbarWird das Beimischen des Gifts weggedacht, entfällt Bens Tod in seiner konkreten Gestalt.
Anna gibt Ben einen Löffel Zucker in sein Getränk. 1Ben trinkt und stirbt zehn Minuten später an einem vom Getränk unabhängigen Herzinfarkt. Der Zucker verändert weder den Verlauf des Herzinfarkts noch den Zeitpunkt des Todes.
Trifft „Äquivalenztheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonkreter ErfolgDer untersuchte Erfolg ist Bens Tod zu diesem Zeitpunkt durch den Herzinfarkt.
- 2fehltBedingung nicht ohne Wegfall dieses Erfolgs hinwegdenkbarAuch ohne die Zugabe des Zuckers wäre Ben auf dieselbe Weise zum selben Zeitpunkt gestorben.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur gefragt, ob der Erfolg irgendwann ohnehin eingetreten wäre.
RichtigMaßgeblich ist der tatsächlich eingetretene Erfolg mit seinem konkreten Verlauf und Zeitpunkt.
FehlerNur die wichtigste oder unmittelbarste Bedingung wird als kausal angesehen.
RichtigAlle nach der Formel ursächlichen Bedingungen werden unabhängig von ihrem Gewicht gleich behandelt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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