Definitionen
Arbeitskampf
Art. 9 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtEin Arbeitskampf ist jede kollektive, planmäßige Störung der Arbeitsbeziehungen durch die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite, die darauf gerichtet ist, bestimmte Forderungen durchzusetzen. Typische Formen sind Streik und Aussperrung.
Die Störung der Arbeitsbeziehungen ist ein Druckmittel zur Durchsetzung von Forderungen, kein Selbstzweck.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten einer Fabrik einen höheren Stundenlohn. Nach einem zuvor gemeinsam festgelegten Plan legen alle Beschäftigten der Fabrik am Montag für zwei Stunden die Arbeit nieder. Dadurch steht die Produktion still. Mit der Unterbrechung wollen sie den Arbeitgeber dazu bringen, die Lohnerhöhung zu vereinbaren.
Trifft „Arbeitskampf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKollektives VorgehenDie Beschäftigten handeln gemeinsam.
- 2erfülltPlanmäßiges VorgehenDie Unterbrechung beruht auf einer vorherigen gemeinsamen Planung.
- 3erfülltStörung der ArbeitsbeziehungenDie gezielte Arbeitsunterbrechung beeinträchtigt den betrieblichen Arbeitsablauf.
- 4erfülltHandeln der Arbeitnehmer- oder ArbeitgeberseiteDie handelnden Beschäftigten gehören zur Arbeitnehmerseite.
- 5erfülltDurchsetzung bestimmter Forderungen als ZielDie Arbeitsunterbrechung soll die Forderung nach höherem Lohn durchsetzen.
Die Beschäftigten einer Fabrik vereinbaren, am nächsten Morgen gemeinsam für zwei Stunden die Arbeit niederzulegen. Ohne Absprache mit dem Arbeitgeber führen sie den Plan aus, sodass die Produktion für zwei Stunden stillsteht. Sie wollen ausschließlich einer verstorbenen Kollegin gedenken und stellen keinerlei Forderungen an den Arbeitgeber oder andere Stellen.
Trifft „Arbeitskampf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKollektives VorgehenDie Beschäftigten unterbrechen die Arbeit gemeinsam.
- 2erfülltPlanmäßiges VorgehenZeitpunkt und Dauer der Unterbrechung werden vorher vereinbart.
- 3erfülltStörung der ArbeitsbeziehungenDie eigenmächtige Arbeitsunterbrechung beeinträchtigt den betrieblichen Arbeitsablauf.
- 4erfülltHandeln der Arbeitnehmer- oder ArbeitgeberseiteDie handelnden Beschäftigten gehören zur Arbeitnehmerseite.
- 5fehltDurchsetzung bestimmter Forderungen als ZielDie Unterbrechung dient ausschließlich dem Gedenken und soll keine Forderungen durchsetzen.
Typische Fehler
FehlerArbeitskampf wird mit Streik gleichgesetzt und deshalb ausschließlich der Arbeitnehmerseite zugeordnet.
RichtigEin Arbeitskampf kann auch von der Arbeitgeberseite ausgehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata