Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Arbeitskampf

Art. 9 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Ein Arbeitskampf ist jede kollektive, planmäßige Störung der Arbeitsbeziehungen durch die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite, die darauf gerichtet ist, bestimmte Forderungen durchzusetzen. Typische Formen sind Streik und Aussperrung.

Merksatz

Die Störung der Arbeitsbeziehungen ist ein Druckmittel zur Durchsetzung von Forderungen, kein Selbstzweck.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten einer Fabrik einen höheren Stundenlohn. Nach einem zuvor gemeinsam festgelegten Plan legen alle Beschäftigten der Fabrik am Montag für zwei Stunden die Arbeit nieder. Dadurch steht die Produktion still. Mit der Unterbrechung wollen sie den Arbeitgeber dazu bringen, die Lohnerhöhung zu vereinbaren.

Trifft „Arbeitskampf“ hier zu?

„Arbeitskampf“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kollektives Vorgehen
    Die Beschäftigten handeln gemeinsam.
    erfüllt
  2. 2
    Planmäßiges Vorgehen
    Die Unterbrechung beruht auf einer vorherigen gemeinsamen Planung.
    erfüllt
  3. 3
    Störung der Arbeitsbeziehungen
    Die gezielte Arbeitsunterbrechung beeinträchtigt den betrieblichen Arbeitsablauf.
    erfüllt
  4. 4
    Handeln der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite
    Die handelnden Beschäftigten gehören zur Arbeitnehmerseite.
    erfüllt
  5. 5
    Durchsetzung bestimmter Forderungen als Ziel
    Die Arbeitsunterbrechung soll die Forderung nach höherem Lohn durchsetzen.
    erfüllt
BFall B

Die Beschäftigten einer Fabrik vereinbaren, am nächsten Morgen gemeinsam für zwei Stunden die Arbeit niederzulegen. Ohne Absprache mit dem Arbeitgeber führen sie den Plan aus, sodass die Produktion für zwei Stunden stillsteht. Sie wollen ausschließlich einer verstorbenen Kollegin gedenken und stellen keinerlei Forderungen an den Arbeitgeber oder andere Stellen.

Trifft „Arbeitskampf“ hier zu?

„Arbeitskampf“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durchsetzung bestimmter Forderungen als Ziel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kollektives Vorgehen
    Die Beschäftigten unterbrechen die Arbeit gemeinsam.
    erfüllt
  2. 2
    Planmäßiges Vorgehen
    Zeitpunkt und Dauer der Unterbrechung werden vorher vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Störung der Arbeitsbeziehungen
    Die eigenmächtige Arbeitsunterbrechung beeinträchtigt den betrieblichen Arbeitsablauf.
    erfüllt
  4. 4
    Handeln der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite
    Die handelnden Beschäftigten gehören zur Arbeitnehmerseite.
    erfüllt
  5. 5
    Durchsetzung bestimmter Forderungen als Ziel
    Die Unterbrechung dient ausschließlich dem Gedenken und soll keine Forderungen durchsetzen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerArbeitskampf wird mit Streik gleichgesetzt und deshalb ausschließlich der Arbeitnehmerseite zugeordnet.

RichtigEin Arbeitskampf kann auch von der Arbeitgeberseite ausgehen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.