Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen

Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)

§§ 331 ff. StGB · Strafrecht

Die Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung) bezeichnet bei den Bestechungsdelikten den Zusammenhang zwischen einem Vorteil und der Dienstausübung, wonach der Vorteil als Gegenleistung für die Dienstausübung vereinbart ist (sog. „do ut des-Verhältnis“). Bei §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB genügt die Dienstausübung im Allgemeinen; bei §§ 331 Abs. 2, 332, 333 Abs. 2, 334 StGB ist eine bestimmte oder zumindest bestimmbare, je nach Tatbestand pflichtgemäße oder pflichtwidrige Diensthandlung oder richterliche Handlung erforderlich. Eine konkludente Abrede genügt; beim Fordern oder Anbieten reicht das auf diesen Austausch gerichtete einseitige Verlangen oder Angebot.

Merksatz

Nicht die Amtsstellung des Empfängers, sondern der dienstliche Gegenleistungsbezug des Vorteils ist entscheidend.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul entscheidet bei der Stadt über Bauanträge. 1Die Bauunternehmerin Mia gibt ihm 2.000 Euro. 2Beide haben vereinbart, dass Paul ihr dafür bei seiner künftigen Arbeit für die Stadt allgemein gewogen bleibt. Einen bestimmten Antrag oder eine bestimmte Entscheidung haben sie dabei nicht im Blick.

Trifft „Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ hier zu?

„Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil
    Die Geldzuwendung verbessert Pauls wirtschaftliche Lage.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenleistungsverknüpfung mit der Dienstausübung
    Das vereinbarte dienstliche Wohlwollen genügt bei § 331 Abs. 1 StGB auch ohne Bezug zu einer bestimmten Handlung.
    erfüllt
BFall B

Paul entscheidet bei der Stadt über Bauanträge. 1Seine Schwester Mia ist Lehrerin in einer anderen Stadt und schenkt ihm zum Geburtstag 2.000 Euro für eine Urlaubsreise. Sie möchte ihm ausschließlich als Bruder eine Freude machen, und Paul versteht das Geschenk genauso.

Trifft „Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ hier zu?

„Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenleistungsverknüpfung mit der Dienstausübung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil
    Das Geldgeschenk verbessert Pauls wirtschaftliche Lage.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenleistungsverknüpfung mit der Dienstausübung
    Das Geschenk beruht allein auf der familiären Beziehung und ist nicht als Gegenleistung für Pauls dienstliche Tätigkeit bestimmt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch bei der Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB wird eine bestimmte Diensthandlung als Gegenleistung verlangt.

RichtigBei § 331 Abs. 1 StGB reicht der Gegenleistungsbezug zur Dienstausübung im Allgemeinen.

Verwechslung

FehlerDie Unrechtsvereinbarung wird wie ein Vertrag behandelt, der bei jeder Tathandlung das Einverständnis beider Seiten erfordert.

RichtigBeim Fordern oder Anbieten genügt das einseitige Verlangen oder Angebot nach einem Austausch; die Gegenseite muss nicht einverstanden sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.