Definitionen
Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)
§§ 331 ff. StGB · StrafrechtDie Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung) bezeichnet bei den Bestechungsdelikten den Zusammenhang zwischen einem Vorteil und der Dienstausübung, wonach der Vorteil als Gegenleistung für die Dienstausübung vereinbart ist (sog. „do ut des-Verhältnis“). Bei §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB genügt die Dienstausübung im Allgemeinen; bei §§ 331 Abs. 2, 332, 333 Abs. 2, 334 StGB ist eine bestimmte oder zumindest bestimmbare, je nach Tatbestand pflichtgemäße oder pflichtwidrige Diensthandlung oder richterliche Handlung erforderlich. Eine konkludente Abrede genügt; beim Fordern oder Anbieten reicht das auf diesen Austausch gerichtete einseitige Verlangen oder Angebot.
Nicht die Amtsstellung des Empfängers, sondern der dienstliche Gegenleistungsbezug des Vorteils ist entscheidend.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul entscheidet bei der Stadt über Bauanträge. 1Die Bauunternehmerin Mia gibt ihm 2.000 Euro. 2Beide haben vereinbart, dass Paul ihr dafür bei seiner künftigen Arbeit für die Stadt allgemein gewogen bleibt. Einen bestimmten Antrag oder eine bestimmte Entscheidung haben sie dabei nicht im Blick.
Trifft „Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorteilDie Geldzuwendung verbessert Pauls wirtschaftliche Lage.
- 2erfülltGegenleistungsverknüpfung mit der DienstausübungDas vereinbarte dienstliche Wohlwollen genügt bei § 331 Abs. 1 StGB auch ohne Bezug zu einer bestimmten Handlung.
Paul entscheidet bei der Stadt über Bauanträge. 1Seine Schwester Mia ist Lehrerin in einer anderen Stadt und schenkt ihm zum Geburtstag 2.000 Euro für eine Urlaubsreise. Sie möchte ihm ausschließlich als Bruder eine Freude machen, und Paul versteht das Geschenk genauso.
Trifft „Äquivalenzbeziehung (Unrechtsvereinbarung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorteilDas Geldgeschenk verbessert Pauls wirtschaftliche Lage.
- 2fehltGegenleistungsverknüpfung mit der DienstausübungDas Geschenk beruht allein auf der familiären Beziehung und ist nicht als Gegenleistung für Pauls dienstliche Tätigkeit bestimmt.
Typische Fehler
FehlerAuch bei der Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB wird eine bestimmte Diensthandlung als Gegenleistung verlangt.
RichtigBei § 331 Abs. 1 StGB reicht der Gegenleistungsbezug zur Dienstausübung im Allgemeinen.
FehlerDie Unrechtsvereinbarung wird wie ein Vertrag behandelt, der bei jeder Tathandlung das Einverständnis beider Seiten erfordert.
RichtigBeim Fordern oder Anbieten genügt das einseitige Verlangen oder Angebot nach einem Austausch; die Gegenseite muss nicht einverstanden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema