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A
326 Definitionen

Arglist

§ 634a Abs. 3 BGB · Zivilrecht

Arglist im Sinne des § 634a Abs. 3 BGB liegt vor, wenn der Unternehmer den Mangel kennt oder zumindest für möglich hält und ihn dem Besteller trotz erkannter Offenbarungspflicht bewusst verschweigt; bloße Fahrlässigkeit genügt nicht.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein die Mangelkenntnis, sondern die bewusste Verletzung einer erkannten Offenbarungspflicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Dachdecker bemerkt nach seinen Arbeiten, dass eine verdeckte Anschlussfuge offen geblieben ist und bei Regen Wasser eindringen wird. 2Er weiß, dass die Hauseigentümerin die offene Fuge nicht kennt und er sie darüber informieren muss, bevor sie seine Arbeit als fertig akzeptiert. 3Bei der anschließenden Übergabe erwähnt er die Fuge nicht, weil er sonst eine Ablehnung seiner Arbeit befürchtet.

Trifft „Arglist“ hier zu?

„Arglist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kenntnis oder Fürmöglichhalten des Mangels
    Der Dachdecker kennt die undichte Stelle und damit den Mangel seiner Arbeit.
    erfüllt
  2. 2
    Erkannte Offenbarungspflicht
    Er erkennt, dass er die Eigentümerin über den ihr unbekannten Mangel aufklären muss.
    erfüllt
  3. 3
    Bewusstes Verschweigen
    Er unterlässt den Hinweis gezielt, um die Entscheidung der Eigentümerin zu beeinflussen.
    erfüllt
BFall B

1Ein Dachdecker bemerkt nach seinen Arbeiten, dass eine verdeckte Anschlussfuge offen geblieben ist und bei Regen Wasser eindringen wird. 2Er weiß, dass die Hauseigentümerin die offene Fuge nicht kennt und er sie darüber informieren muss, bevor sie seine Arbeit als fertig akzeptiert. Bei der anschließenden Übergabe zeigt er ihr die offene Fuge und erklärt, dass deshalb bei Regen Wasser eindringen wird.

Trifft „Arglist“ hier zu?

„Arglist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewusstes Verschweigen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kenntnis oder Fürmöglichhalten des Mangels
    Der Dachdecker kennt die undichte Stelle und damit den Mangel seiner Arbeit.
    erfüllt
  2. 2
    Erkannte Offenbarungspflicht
    Er erkennt seine Pflicht, die Eigentümerin vor ihrer Entscheidung über den Mangel aufzuklären.
    erfüllt
  3. 3
    Bewusstes Verschweigen
    Er legt den Mangel und seine Folgen offen, statt ihn zu verschweigen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBereits das Übersehen eines Mangels aus grober Unachtsamkeit wird als Arglist eingeordnet.

RichtigAuch grobe Fahrlässigkeit allein genügt nicht; erforderlich ist Kenntnis oder zumindest Fürmöglichhalten des Mangels.

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