Definitionen
Arglist
§ 634a Abs. 3 BGB · ZivilrechtArglist im Sinne des § 634a Abs. 3 BGB liegt vor, wenn der Unternehmer den Mangel kennt oder zumindest für möglich hält und ihn dem Besteller trotz erkannter Offenbarungspflicht bewusst verschweigt; bloße Fahrlässigkeit genügt nicht.
Entscheidend ist nicht allein die Mangelkenntnis, sondern die bewusste Verletzung einer erkannten Offenbarungspflicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Dachdecker bemerkt nach seinen Arbeiten, dass eine verdeckte Anschlussfuge offen geblieben ist und bei Regen Wasser eindringen wird. 2Er weiß, dass die Hauseigentümerin die offene Fuge nicht kennt und er sie darüber informieren muss, bevor sie seine Arbeit als fertig akzeptiert. 3Bei der anschließenden Übergabe erwähnt er die Fuge nicht, weil er sonst eine Ablehnung seiner Arbeit befürchtet.
Trifft „Arglist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnis oder Fürmöglichhalten des MangelsDer Dachdecker kennt die undichte Stelle und damit den Mangel seiner Arbeit.
- 2erfülltErkannte OffenbarungspflichtEr erkennt, dass er die Eigentümerin über den ihr unbekannten Mangel aufklären muss.
- 3erfülltBewusstes VerschweigenEr unterlässt den Hinweis gezielt, um die Entscheidung der Eigentümerin zu beeinflussen.
1Ein Dachdecker bemerkt nach seinen Arbeiten, dass eine verdeckte Anschlussfuge offen geblieben ist und bei Regen Wasser eindringen wird. 2Er weiß, dass die Hauseigentümerin die offene Fuge nicht kennt und er sie darüber informieren muss, bevor sie seine Arbeit als fertig akzeptiert. Bei der anschließenden Übergabe zeigt er ihr die offene Fuge und erklärt, dass deshalb bei Regen Wasser eindringen wird.
Trifft „Arglist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKenntnis oder Fürmöglichhalten des MangelsDer Dachdecker kennt die undichte Stelle und damit den Mangel seiner Arbeit.
- 2erfülltErkannte OffenbarungspflichtEr erkennt seine Pflicht, die Eigentümerin vor ihrer Entscheidung über den Mangel aufzuklären.
- 3fehltBewusstes VerschweigenEr legt den Mangel und seine Folgen offen, statt ihn zu verschweigen.
Typische Fehler
FehlerBereits das Übersehen eines Mangels aus grober Unachtsamkeit wird als Arglist eingeordnet.
RichtigAuch grobe Fahrlässigkeit allein genügt nicht; erforderlich ist Kenntnis oder zumindest Fürmöglichhalten des Mangels.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata