Definitionen
Arglist (dolus eventualis)
§ 123 BGB · ZivilrechtArglist im Sinne des dolus eventualis liegt vor, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben oder das Vorliegen eines verschwiegenen, aufklärungspflichtigen Umstands für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der andere dadurch irrt und eine Willenserklärung abgibt, die er sonst nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgegeben hätte. Fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
Auch ohne Täuschungsabsicht können bewusst akzeptierte Irrtümer und deren Einfluss auf die Willenserklärung Arglist begründen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea verkauft Ben ein Fahrrad und 1gibt als Baujahr 2022 an, obwohl sie auch 2018 für möglich hält. 2Sie rechnet damit und nimmt hin, dass Ben ihrer Angabe glaubt und das Rad für ein Modell von 2022 hält. 3Lea weiß, dass Ben nur ein ab 2020 gebautes Rad kaufen will, und nimmt hin, dass er wegen ihrer Angabe dem Kauf zustimmt. Das Rad wurde tatsächlich 2018 gebaut.
Trifft „Arglist (dolus eventualis)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnrichtigkeit oder aufklärungspflichtiger Umstand für möglich gehaltenLea hält ihre Angabe zum Baujahr für möglicherweise falsch.
- 2erfülltIrrtum des anderen billigend in Kauf genommenLea akzeptiert, dass Ben aufgrund ihrer Angabe eine falsche Vorstellung vom Baujahr entwickelt.
- 3erfülltEinfluss auf die Willenserklärung billigend in Kauf genommenLea akzeptiert eine Kaufentscheidung, die Ben bei Kenntnis des tatsächlichen Baujahrs nicht treffen würde.
Lea verkauft Ben ein Fahrrad und 1gibt als Baujahr 2022 an, obwohl sie auch 2018 für möglich hält. 2Sie rechnet damit und nimmt hin, dass Ben ihrer Angabe glaubt und das Rad für ein Modell von 2022 hält. Ben hat Lea erklärt, dass er das Rad unabhängig vom Baujahr zum vereinbarten Preis kauft; Lea ist sicher, dass ihre Angabe seine Kaufentscheidung nicht beeinflusst. Das Rad wurde tatsächlich 2018 gebaut.
Trifft „Arglist (dolus eventualis)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnrichtigkeit oder aufklärungspflichtiger Umstand für möglich gehaltenLea hält ihre Angabe zum Baujahr für möglicherweise falsch.
- 2erfülltIrrtum des anderen billigend in Kauf genommenLea akzeptiert Bens falsche Vorstellung vom Baujahr.
- 3fehltEinfluss auf die Willenserklärung billigend in Kauf genommenLea geht sicher davon aus, dass Ben dieselbe Kaufentscheidung auch bei Kenntnis des tatsächlichen Baujahrs treffen würde.
Typische Fehler
FehlerSchon grob fahrlässige Unkenntnis wird als Arglist behandelt.
RichtigBloß fahrlässige Unkenntnis reicht auch bei grober Fahrlässigkeit nicht für Arglist aus.
FehlerDer Vorsatz wird nur auf die falsche Angabe bezogen, nicht auf die dadurch beeinflusste Willenserklärung.
RichtigDer Täuschende muss auch billigend in Kauf nehmen, dass der Irrtum zu einer sonst nicht oder anders abgegebenen Willenserklärung führt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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