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Tateinheit

§ 52 StGB · Strafrecht

Tateinheit (Idealkonkurrenz) liegt vor, wenn durch eine Handlung mindestens zwei Gesetzesverletzungen verwirklicht werden, die nicht durch Gesetzeskonkurrenz verdrängt werden; dies können Verletzungen verschiedener Strafgesetze oder mehrfache Verletzungen desselben Strafgesetzes sein. Es wird grundsätzlich nur eine Strafe festgesetzt. Bei Verletzung verschiedener Strafgesetze bestimmt das Gesetz mit der schwersten Strafandrohung den Strafrahmen; die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze müssen ebenfalls eingehalten werden.

Merksatz

Entscheidend ist eine Handlung mit mehreren Gesetzesverletzungen, die auch nach Prüfung der Gesetzeskonkurrenz bestehen bleiben.

Eine Handlung oder mehrere Handlungen?Links steht eine Handlung mit mehreren Gesetzesverletzungen, rechts stehen mehrere selbstständige Handlungen.
Tateinheit
Tatmehrheit
Handlungen
Eine Handlung mit mindestens zwei nicht verdrängten Gesetzesverletzungen
Mehrere selbstständige Handlungen mit nicht verdrängten Gesetzesverletzungen
Strafbildung
Grundsätzlich eine Strafe
Einzelstrafen und grundsätzlich eine Gesamtstrafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paula schlägt Ben einmal mit der flachen Hand ins Gesicht, sodass er Schmerzen hat und seine Brille zerbricht. Sie will ihm Schmerzen zufügen und seine Brille zerstören.

Trifft „Tateinheit“ hier zu?

„Tateinheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung
    Der einzelne Schlag ist eine Handlung, die beide Folgen auslöst.
    erfüllt
  2. 2
    Mindestens zwei Gesetzesverletzungen
    Paula verwirklicht vorsätzlich eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Verdrängung durch Gesetzeskonkurrenz
    Die Körperverletzung und die Sachbeschädigung verdrängen einander nicht, weil sie unterschiedliche Rechtsgüter schützen.
    erfüllt
BFall B

Am Montag schlägt Paula Ben mit der flachen Hand ins Gesicht, um ihm Schmerzen zuzufügen, und Ben hat danach Schmerzen. Am Freitag zerbricht sie in seiner Abwesenheit absichtlich seine Brille.

Trifft „Tateinheit“ hier zu?

„Tateinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eine Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eine Handlung
    Der Schlag und das Zerbrechen der Brille an einem anderen Tag sind zwei selbstständige Handlungen.
    fehlt
  2. 2
    Mindestens zwei Gesetzesverletzungen
    Paula verwirklicht vorsätzlich eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Verdrängung durch Gesetzeskonkurrenz
    Keine der beiden Gesetzesverletzungen verdrängt die andere.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerMehrere durch eine Handlung verwirklichte Straftatbestände werden ohne Prüfung der Gesetzeskonkurrenz als tateinheitlich behandelt.

RichtigDurch Gesetzeskonkurrenz verdrängte Gesetzesverletzungen werden nicht als tateinheitlich konkurrierende Delikte berücksichtigt.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei Tateinheit wird zwingend die gesetzliche Höchststrafe angesetzt.

RichtigDas Gesetz mit der schwersten Strafandrohung bestimmt den Strafrahmen, nicht automatisch die konkrete Strafhöhe; die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze bleiben zu beachten.

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