Definitionen
Tateinheit
§ 52 StGB · StrafrechtTateinheit (Idealkonkurrenz) liegt vor, wenn durch eine Handlung mindestens zwei Gesetzesverletzungen verwirklicht werden, die nicht durch Gesetzeskonkurrenz verdrängt werden; dies können Verletzungen verschiedener Strafgesetze oder mehrfache Verletzungen desselben Strafgesetzes sein. Es wird grundsätzlich nur eine Strafe festgesetzt. Bei Verletzung verschiedener Strafgesetze bestimmt das Gesetz mit der schwersten Strafandrohung den Strafrahmen; die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze müssen ebenfalls eingehalten werden.
Entscheidend ist eine Handlung mit mehreren Gesetzesverletzungen, die auch nach Prüfung der Gesetzeskonkurrenz bestehen bleiben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paula schlägt Ben einmal mit der flachen Hand ins Gesicht, sodass er Schmerzen hat und seine Brille zerbricht. Sie will ihm Schmerzen zufügen und seine Brille zerstören.
Trifft „Tateinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEine HandlungDer einzelne Schlag ist eine Handlung, die beide Folgen auslöst.
- 2erfülltMindestens zwei GesetzesverletzungenPaula verwirklicht vorsätzlich eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
- 3erfülltKeine Verdrängung durch GesetzeskonkurrenzDie Körperverletzung und die Sachbeschädigung verdrängen einander nicht, weil sie unterschiedliche Rechtsgüter schützen.
Am Montag schlägt Paula Ben mit der flachen Hand ins Gesicht, um ihm Schmerzen zuzufügen, und Ben hat danach Schmerzen. Am Freitag zerbricht sie in seiner Abwesenheit absichtlich seine Brille.
Trifft „Tateinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltEine HandlungDer Schlag und das Zerbrechen der Brille an einem anderen Tag sind zwei selbstständige Handlungen.
- 2erfülltMindestens zwei GesetzesverletzungenPaula verwirklicht vorsätzlich eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung.
- 3erfülltKeine Verdrängung durch GesetzeskonkurrenzKeine der beiden Gesetzesverletzungen verdrängt die andere.
Typische Fehler
FehlerMehrere durch eine Handlung verwirklichte Straftatbestände werden ohne Prüfung der Gesetzeskonkurrenz als tateinheitlich behandelt.
RichtigDurch Gesetzeskonkurrenz verdrängte Gesetzesverletzungen werden nicht als tateinheitlich konkurrierende Delikte berücksichtigt.
FehlerBei Tateinheit wird zwingend die gesetzliche Höchststrafe angesetzt.
RichtigDas Gesetz mit der schwersten Strafandrohung bestimmt den Strafrahmen, nicht automatisch die konkrete Strafhöhe; die Strafuntergrenzen der übrigen anwendbaren Gesetze bleiben zu beachten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata, Auswahl