Definitionen
Tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub
§ 239a IV StGB · StrafrechtTätige Reue gemäß § 239a IV StGB liegt vor, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in dessen Lebenskreis zurückgelangen lässt; tritt dieser Erfolg ohne Zutun des Täters ein, so genügt sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu erreichen. Das Gericht kann in diesem Fall die Strafe nach § 49 I StGB mildern.
Die Rückkehr des Opfers genügt nicht, solange der Täter auf der erpresserischen Forderung besteht.
Fälle zum Selbstprüfen
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Tom hält Paul in einer abgelegenen Hütte eingesperrt und verlangt von Pauls Tochter 50.000 Euro dafür, dass Paul wieder gehen darf. Noch bevor Geld gezahlt wird, 1gibt Tom diese Forderung endgültig auf. 2Er bringt Paul nach Hause, lässt ihn dort frei und fährt allein weg.
Trifft „Tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerzicht auf die erstrebte LeistungTom verzichtet endgültig auf die verlangten 50.000 Euro.
- 2erfülltRückkehr in den Lebenskreis durch den Täter oder ernsthaftes Bemühen bei Rückkehr ohne sein ZutunTom bewirkt selbst, dass Paul wieder frei in seinem gewohnten Umfeld ist.
Tom hält Paul in einer abgelegenen Hütte eingesperrt und verlangt von Pauls Tochter 50.000 Euro dafür, dass Paul wieder gehen darf. Noch bevor Geld gezahlt wird, 2bringt Tom Paul nach Hause, lässt ihn dort frei und fährt allein weg. Von Pauls Tochter verlangt er weiterhin die 50.000 Euro.
Trifft „Tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVerzicht auf die erstrebte LeistungTom hält an der ursprünglichen Geldforderung fest.
- 2erfülltRückkehr in den Lebenskreis durch den Täter oder ernsthaftes Bemühen bei Rückkehr ohne sein ZutunTom bewirkt selbst, dass Paul wieder frei in seinem gewohnten Umfeld ist.
Typische Fehler
FehlerTätige Reue wird als Grund für zwingende Straffreiheit behandelt.
RichtigDie Strafbarkeit bleibt bestehen; über eine Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB entscheidet das Gericht nach Ermessen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema