Definitionen
Tatbestandsspezifische Gefahr
StrafrechtDie tatbestandsspezifische Gefahr ist bei Erfolgsqualifikationen diejenige Gefahr des Grunddelikts, die sich in der eingetretenen schweren Folge verwirklicht haben muss, um den spezifischen Gefahrzusammenhang zu begründen; erforderlich ist, dass sich gerade das dem Grunddelikt eigentümliche Risiko im konkreten Erfolg niedergeschlagen hat und nicht ein anderes, tatbestandsfremdes Risiko. Die bloße Ursächlichkeit des Grunddelikts für die schwere Folge genügt nicht.
Bloße Ursächlichkeit genügt nicht: Die schwere Folge muss auf dem besonderen Risiko des Grunddelikts beruhen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton sticht Ben absichtlich mit einem Messer in den Oberschenkel, um ihn zu verletzen, und vertraut fest auf dessen Überleben. Der Stich durchtrennt eine große Schlagader; Ben verblutet an dieser Wunde.
Trifft „Tatbestandsspezifische Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDem Grunddelikt eigentümliches RisikoDer Messerstich begründet durch die Arterienverletzung eine der Körperverletzung eigentümliche Lebensgefahr.
- 2erfülltEintritt der schweren FolgeMit Bens Tod ist die schwere Folge eingetreten.
- 3erfülltVerwirklichung des spezifischen statt eines tatbestandsfremden RisikosIm Verbluten verwirklicht sich gerade die durch die Stichverletzung begründete Lebensgefahr.
Anton sticht Ben absichtlich mit einem Messer in den Oberschenkel, um ihn zu verletzen, und vertraut fest auf dessen Überleben. 1Der Stich durchtrennt eine große Schlagader, doch Ärzte stillen die Blutung. Die Verletzung heilt vollständig aus. Bei einer wegen der Stichverletzung vereinbarten Kontrolluntersuchung im Krankenhaus 2stirbt Ben an Rauchgasen eines unabhängig vom Angriff ausgebrochenen Brandes.
Trifft „Tatbestandsspezifische Gefahr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDem Grunddelikt eigentümliches RisikoAuch hier begründet die Arterienverletzung zunächst eine der Körperverletzung eigentümliche Lebensgefahr.
- 2erfülltEintritt der schweren FolgeMit Bens Tod ist die schwere Folge eingetreten.
- 3fehltVerwirklichung des spezifischen statt eines tatbestandsfremden RisikosDer unabhängige Krankenhausbrand verwirklicht ein tatbestandsfremdes Risiko und nicht die besondere Gefahr der Stichverletzung.
Typische Fehler
FehlerDie Ursächlichkeit des Grunddelikts für die schwere Folge wird bereits als ausreichender Gefahrzusammenhang behandelt.
RichtigZusätzlich muss sich in der schweren Folge gerade das dem Grunddelikt eigentümliche Risiko verwirklichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata