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Objektive Zurechnung

Strafrecht

Ein tatbestandlicher Erfolg ist dem Täter objektiv zuzurechnen, wenn er durch dessen Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich genau diese Gefahr im konkreten Erfolg realisiert hat; fehlt es an der Schaffung einer unerlaubten Gefahr oder an deren Realisierung im Erfolg, entfällt die objektive Zurechnung.

Merksatz

Unerlaubtes Verhalten macht nicht für jeden später eintretenden Erfolg verantwortlich.

Wann genügt Ursächlichkeit nicht?Kausalität fragt nach der Ursache des Erfolgs; objektive Zurechnung nach der Verwirklichung einer unerlaubten Gefahr.
Objektive Zurechnung
Kausalität
Bewertung der Gefahr
Die geschaffene Gefahr muss rechtlich missbilligt sein.
Die rechtliche Bewertung der Gefahr ist unerheblich.
Erfolgszusammenhang
Gerade die geschaffene Gefahr muss sich im konkreten Erfolg verwirklichen.
Die Handlung muss für den konkreten Erfolg ursächlich sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anton sticht Ben mit einem Messer tief in den Bauch und verletzt ihn dadurch lebensgefährlich. 2Ben stirbt am Blutverlust durch die Stichverletzung.

Trifft „Objektive Zurechnung“ hier zu?

„Objektive Zurechnung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr
    Der Messerstich schafft eine rechtlich missbilligte Gefahr für Bens Leben.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung gerade dieser Gefahr im konkreten Erfolg
    Im Tod durch Verbluten verwirklicht sich gerade die durch den Messerstich geschaffene Lebensgefahr.
    erfüllt
BFall B

1Anton sticht Ben mit einem Messer tief in den Bauch und verletzt ihn dadurch lebensgefährlich. Im Krankenhaus wird die Stichverletzung erfolgreich behandelt. Während Ben dort noch zur Nachbehandlung bleiben muss, verursacht ein Kurzschluss an einer Lampe in einem anderen Gebäudeteil einen Brand. Ben stirbt allein an den Rauchgasen.

Trifft „Objektive Zurechnung“ hier zu?

„Objektive Zurechnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwirklichung gerade dieser Gefahr im konkreten Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr
    Der Messerstich schafft eine rechtlich missbilligte Gefahr für Bens Leben.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung gerade dieser Gefahr im konkreten Erfolg
    Im Tod durch Rauchgase verwirklicht sich das allgemeine Brandrisiko und nicht die durch den Messerstich geschaffene Lebensgefahr.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede gefährliche Handlung als ausreichend ansehen, ohne die rechtliche Missbilligung der Gefahr zu prüfen.

RichtigDie geschaffene Gefahr muss rechtlich missbilligt sein; ein erlaubtes Risiko genügt nicht.

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