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Obliegenheit

§ 28 VVG · Zivilrecht

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichterfüllung zwar keine Erfüllungsklage des Gläubigers begründet, aber zu einem Rechtsnachteil für den Obliegenheitsbelasteten führt, insbesondere zum Verlust oder zur Kürzung eigener Rechte (z.B. des Versicherungsanspruchs).

Merksatz

Der Anreiz zur Befolgung liegt im Erhalt eigener Rechte, nicht in einer drohenden Erfüllungsklage.

Obliegenheit oder Leistungspflicht?Auch eine Leistungspflicht kann eigene Rechte gefährden. Entscheidend ist deshalb, ob die Erfüllung gerichtlich verlangt werden kann.
Obliegenheit
Leistungspflicht
Durchsetzung
Keine Erfüllungsklage
Erfüllung grundsätzlich einklagbar
Verletzungsfolgen
Nachteil bei eigenen Rechten möglich
Schadensersatz bei weiteren Voraussetzungen möglich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach einem Leitungswasserschaden verlangt Leas Hausratversicherer die vertraglich vorgesehenen Fotos der beschädigten Möbel. Der Vertrag sieht bei vorsätzlicher Verweigerung den Verlust der Versicherungszahlung vor; ein gesondertes Schreiben des Versicherers weist Lea in Textform darauf hin. Lea will ihre Versicherungszahlung, hält die Fotos aber absichtlich zurück, um sich die Mühe des Hochladens zu sparen. Deshalb kann der Versicherer den Umfang des Möbelschadens nicht feststellen.

Trifft „Obliegenheit“ hier zu?

„Obliegenheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhaltensanforderung
    Der Vertrag verlangt von Lea, Fotos zur Aufklärung des Schadens einzureichen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Anspruch auf Erfüllung
    Der Versicherer kann die Erfüllung dieser vertraglichen Aufklärungsanforderung nicht einklagen.
    erfüllt
  3. 3
    Nachteil bei eigenen Rechten
    Die vorsätzliche Verweigerung kann wegen ihrer Folgen für die Schadensfeststellung nach dem gesonderten Hinweis zum Verlust der Versicherungszahlung führen.
    erfüllt
BFall B

Lea kauft bei einem Händler einen Tisch und 1vereinbart, den Kaufpreis sofort zu bezahlen und den Tisch danach zu erhalten. Obwohl sie das Geld hat, zahlt sie den fälligen Kaufpreis nicht. 3Der Händler setzt ihr eine angemessene zusätzliche Zahlungsfrist und kündigt an, den Kauf bei weiterer Nichtzahlung rückgängig zu machen.

Trifft „Obliegenheit“ hier zu?

„Obliegenheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Anspruch auf Erfüllung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhaltensanforderung
    Lea soll den vereinbarten Kaufpreis zahlen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Anspruch auf Erfüllung
    Der Händler kann die Zahlung des Kaufpreises gerichtlich verlangen.
    fehlt
  3. 3
    Nachteil bei eigenen Rechten
    Nach erfolglosem Fristablauf kann der Händler zurücktreten, wodurch Lea ihren Anspruch auf Lieferung des Tisches verliert.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine grob fahrlässige Verletzung wird mit vollständiger Leistungsfreiheit des Versicherers gleichgesetzt.

RichtigBei grober Fahrlässigkeit sieht § 28 Abs. 2 VVG eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor, nicht automatisch den vollständigen Wegfall der Versicherungsleistung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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