Definitionen
Obliegenheit
§ 28 VVG · ZivilrechtEine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichterfüllung zwar keine Erfüllungsklage des Gläubigers begründet, aber zu einem Rechtsnachteil für den Obliegenheitsbelasteten führt, insbesondere zum Verlust oder zur Kürzung eigener Rechte (z.B. des Versicherungsanspruchs).
Der Anreiz zur Befolgung liegt im Erhalt eigener Rechte, nicht in einer drohenden Erfüllungsklage.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach einem Leitungswasserschaden verlangt Leas Hausratversicherer die vertraglich vorgesehenen Fotos der beschädigten Möbel. Der Vertrag sieht bei vorsätzlicher Verweigerung den Verlust der Versicherungszahlung vor; ein gesondertes Schreiben des Versicherers weist Lea in Textform darauf hin. Lea will ihre Versicherungszahlung, hält die Fotos aber absichtlich zurück, um sich die Mühe des Hochladens zu sparen. Deshalb kann der Versicherer den Umfang des Möbelschadens nicht feststellen.
Trifft „Obliegenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhaltensanforderungDer Vertrag verlangt von Lea, Fotos zur Aufklärung des Schadens einzureichen.
- 2erfülltKein Anspruch auf ErfüllungDer Versicherer kann die Erfüllung dieser vertraglichen Aufklärungsanforderung nicht einklagen.
- 3erfülltNachteil bei eigenen RechtenDie vorsätzliche Verweigerung kann wegen ihrer Folgen für die Schadensfeststellung nach dem gesonderten Hinweis zum Verlust der Versicherungszahlung führen.
Lea kauft bei einem Händler einen Tisch und 1vereinbart, den Kaufpreis sofort zu bezahlen und den Tisch danach zu erhalten. Obwohl sie das Geld hat, zahlt sie den fälligen Kaufpreis nicht. 3Der Händler setzt ihr eine angemessene zusätzliche Zahlungsfrist und kündigt an, den Kauf bei weiterer Nichtzahlung rückgängig zu machen.
Trifft „Obliegenheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhaltensanforderungLea soll den vereinbarten Kaufpreis zahlen.
- 2fehltKein Anspruch auf ErfüllungDer Händler kann die Zahlung des Kaufpreises gerichtlich verlangen.
- 3erfülltNachteil bei eigenen RechtenNach erfolglosem Fristablauf kann der Händler zurücktreten, wodurch Lea ihren Anspruch auf Lieferung des Tisches verliert.
Typische Fehler
FehlerEine grob fahrlässige Verletzung wird mit vollständiger Leistungsfreiheit des Versicherers gleichgesetzt.
RichtigBei grober Fahrlässigkeit sieht § 28 Abs. 2 VVG eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor, nicht automatisch den vollständigen Wegfall der Versicherungsleistung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema