Definitionen
Objektives Verfahren
§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches RechtDas objektive Verfahren ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das die objektive Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns zum Gegenstand hat und dessen Erfolg in der Sache keine Verletzung subjektiver Rechte des Klägers oder Antragstellers voraussetzt; es kann zugleich dem Schutz subjektiver Rechte dienen. Es ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht die Ausnahme, da § 42 Abs. 2 VwGO grundsätzlich die Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung (Klagebefugnis) voraussetzt.
Objektive Rechtskontrolle und individueller Rechtsschutz schließen sich nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine staatliche Baubehörde beantragt beim Oberverwaltungsgericht, den Bebauungsplan einer Gemeinde für unwirksam zu erklären. Sie muss den Plan bei der Entscheidung über Bauanträge anwenden und hält ihn wegen eines Verfahrensfehlers für rechtswidrig. 2Mit ihrem Antrag will sie die Gültigkeit des Plans gerichtlich prüfen lassen. 3Eigene Rechte macht die Behörde nicht geltend.
Trifft „Objektives Verfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsgerichtliches VerfahrenDie Behörde betreibt eine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle.
- 2erfülltKontrolle der objektiven RechtmäßigkeitGegenstand der gerichtlichen Prüfung ist die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit höherrangigem Recht.
- 3erfülltKeine eigene Rechtsverletzung für den Erfolg in der Sache erforderlichDie Normenkontrolle kann in der Sache erfolgreich sein, ohne dass der Plan eigene Rechte der Behörde verletzt.
1Eine Hauseigentümerin klagt beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung der Genehmigung einer benachbarten Industrieanlage. 2Sie beanstandet, dass die genehmigten Abgase verbindliche Grenzwerte zum Schutz ihrer Gesundheit überschreiten. Sie will mit der Klage ihre eigene Gesundheit schützen.
Trifft „Objektives Verfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsgerichtliches VerfahrenDie Eigentümerin erhebt eine verwaltungsgerichtliche Anfechtungsklage.
- 2erfülltKontrolle der objektiven RechtmäßigkeitDas Gericht prüft auch, ob die Genehmigung die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben einhält.
- 3fehltKeine eigene Rechtsverletzung für den Erfolg in der Sache erforderlichFür den Erfolg dieser Anfechtungsklage muss die rechtswidrige Genehmigung zusätzlich eigene Rechte der Eigentümerin verletzen.
Typische Fehler
FehlerAuch bei der objektiven Rechtskontrolle wird für den Erfolg in der Sache zusätzlich eine Verletzung eigener Rechte verlangt.
RichtigEine eigene Rechtsverletzung ist hier keine Voraussetzung der Begründetheit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema