Definitionen
Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar
§ 34 StGB · StrafrechtObrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar, wenn staatliche Organe (insbesondere Polizei oder andere Behörden) nicht so rechtzeitig herbeigerufen oder eingesetzt werden können, dass sie die drohende Gefahr noch abwenden und damit den Eingriff des Einzelnen in fremde Rechtsgüter entbehrlich machen würden.
Entscheidend ist, ob staatliche Hilfe die Gefahr noch ohne privaten Rechtsgutseingriff abwenden könnte.
- 1NotstandslageEin geschütztes Rechtsgut muss gegenwärtig bedroht sein.
- 2ErforderlichkeitHier ist zu prüfen, ob staatliche Hilfe den privaten Eingriff rechtzeitig ersetzen könnte.
- 3InteressenabwägungDas Interesse an der Rettung muss erheblich schwerer wiegen als das durch die Tat beeinträchtigte Interesse.
- 4AngemessenheitDie Abwehr muss mit den grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung vereinbar sein.
- 1Notstandslage Ein geschütztes Rechtsgut muss gegenwärtig bedroht sein.
- 2Erforderlichkeit Hier ist zu prüfen, ob staatliche Hilfe den privaten Eingriff rechtzeitig ersetzen könnte.
- 3Interessenabwägung Das Interesse an der Rettung muss erheblich schwerer wiegen als das durch die Tat beeinträchtigte Interesse.
- 4Angemessenheit Die Abwehr muss mit den grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung vereinbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna befindet sich auf einem abgelegenen Hof und muss nach ärztlicher Auskunft wegen einer lebensbedrohlichen Vergiftung innerhalb von zehn Minuten ein Gegenmittel bekommen. Die Rettungsleitstelle teilt Ben telefonisch mit, dass 1der städtische Rettungsdienst als einzige verfügbare staatliche Hilfe 2frühestens in dreißig Minuten mit dem Gegenmittel eintreffen kann. Ben kann sicher Auto fahren, hat aber keine Fahrerlaubnis und steht mit seinem Auto bereit. Die aufnahmebereite Klinik mit dem Gegenmittel ist fünf Fahrminuten entfernt.
Trifft „Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHilfe durch staatliche OrganeDer städtische Rettungsdienst ist hier der mögliche staatliche Helfer.
- 2erfülltStaatliche Hilfe kann den privaten Eingriff nicht rechtzeitig ersetzenDie staatliche Hilfe käme nach Ablauf der zehn Minuten, während Ben die Klinik vorher erreichen könnte.
Anna befindet sich auf einem abgelegenen Hof und muss nach ärztlicher Auskunft wegen einer lebensbedrohlichen Vergiftung innerhalb von zehn Minuten ein Gegenmittel bekommen. Die Rettungsleitstelle teilt Ben telefonisch mit, dass 1der städtische Rettungsdienst als einzige verfügbare staatliche Hilfe in zwei Minuten mit dem Gegenmittel eintreffen kann. Ben kann sicher Auto fahren, hat aber keine Fahrerlaubnis und steht mit seinem Auto bereit. Die aufnahmebereite Klinik mit dem Gegenmittel ist fünf Fahrminuten entfernt.
Trifft „Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHilfe durch staatliche OrganeDer städtische Rettungsdienst ist hier der mögliche staatliche Helfer.
- 2fehltStaatliche Hilfe kann den privaten Eingriff nicht rechtzeitig ersetzenDer Rettungsdienst kann das Gegenmittel rechtzeitig verabreichen und macht Bens Fahrt ohne Fahrerlaubnis entbehrlich.
Typische Fehler
FehlerEin erfolgreicher Notruf wird bereits mit rechtzeitig verfügbarer staatlicher Hilfe gleichgesetzt.
RichtigDie telefonische Erreichbarkeit genügt nicht; die staatliche Hilfe muss noch rechtzeitig wirksam werden können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema