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Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar

§ 34 StGB · Strafrecht

Obrigkeitliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar, wenn staatliche Organe (insbesondere Polizei oder andere Behörden) nicht so rechtzeitig herbeigerufen oder eingesetzt werden können, dass sie die drohende Gefahr noch abwenden und damit den Eingriff des Einzelnen in fremde Rechtsgüter entbehrlich machen würden.

Merksatz

Entscheidend ist, ob staatliche Hilfe die Gefahr noch ohne privaten Rechtsgutseingriff abwenden könnte.

Wo wird staatliche Hilfe geprüft?Die Grafik zeigt die objektiven Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands; hervorgehoben ist die Erforderlichkeit.
  1. 1
    Notstandslage
    Ein geschütztes Rechtsgut muss gegenwärtig bedroht sein.
  2. 2
    Erforderlichkeit
    Hier ist zu prüfen, ob staatliche Hilfe den privaten Eingriff rechtzeitig ersetzen könnte.
  3. 3
    Interessenabwägung
    Das Interesse an der Rettung muss erheblich schwerer wiegen als das durch die Tat beeinträchtigte Interesse.
  4. 4
    Angemessenheit
    Die Abwehr muss mit den grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung vereinbar sein.
  1. 1
    Notstandslage Ein geschütztes Rechtsgut muss gegenwärtig bedroht sein.
  2. 2
    Erforderlichkeit Hier ist zu prüfen, ob staatliche Hilfe den privaten Eingriff rechtzeitig ersetzen könnte.
  3. 3
    Interessenabwägung Das Interesse an der Rettung muss erheblich schwerer wiegen als das durch die Tat beeinträchtigte Interesse.
  4. 4
    Angemessenheit Die Abwehr muss mit den grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung vereinbar sein.
Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna befindet sich auf einem abgelegenen Hof und muss nach ärztlicher Auskunft wegen einer lebensbedrohlichen Vergiftung innerhalb von zehn Minuten ein Gegenmittel bekommen. Die Rettungsleitstelle teilt Ben telefonisch mit, dass 1der städtische Rettungsdienst als einzige verfügbare staatliche Hilfe 2frühestens in dreißig Minuten mit dem Gegenmittel eintreffen kann. Ben kann sicher Auto fahren, hat aber keine Fahrerlaubnis und steht mit seinem Auto bereit. Die aufnahmebereite Klinik mit dem Gegenmittel ist fünf Fahrminuten entfernt.

Trifft „Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ hier zu?

„Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hilfe durch staatliche Organe
    Der städtische Rettungsdienst ist hier der mögliche staatliche Helfer.
    erfüllt
  2. 2
    Staatliche Hilfe kann den privaten Eingriff nicht rechtzeitig ersetzen
    Die staatliche Hilfe käme nach Ablauf der zehn Minuten, während Ben die Klinik vorher erreichen könnte.
    erfüllt
BFall B

Anna befindet sich auf einem abgelegenen Hof und muss nach ärztlicher Auskunft wegen einer lebensbedrohlichen Vergiftung innerhalb von zehn Minuten ein Gegenmittel bekommen. Die Rettungsleitstelle teilt Ben telefonisch mit, dass 1der städtische Rettungsdienst als einzige verfügbare staatliche Hilfe in zwei Minuten mit dem Gegenmittel eintreffen kann. Ben kann sicher Auto fahren, hat aber keine Fahrerlaubnis und steht mit seinem Auto bereit. Die aufnahmebereite Klinik mit dem Gegenmittel ist fünf Fahrminuten entfernt.

Trifft „Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ hier zu?

„Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar“ trifft nicht zu.Es fehlt: Staatliche Hilfe kann den privaten Eingriff nicht rechtzeitig ersetzen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hilfe durch staatliche Organe
    Der städtische Rettungsdienst ist hier der mögliche staatliche Helfer.
    erfüllt
  2. 2
    Staatliche Hilfe kann den privaten Eingriff nicht rechtzeitig ersetzen
    Der Rettungsdienst kann das Gegenmittel rechtzeitig verabreichen und macht Bens Fahrt ohne Fahrerlaubnis entbehrlich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin erfolgreicher Notruf wird bereits mit rechtzeitig verfügbarer staatlicher Hilfe gleichgesetzt.

RichtigDie telefonische Erreichbarkeit genügt nicht; die staatliche Hilfe muss noch rechtzeitig wirksam werden können.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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