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Objektiver Fehlerbegriff

§ 434 BGB · Zivilrecht

Nach dem objektiven Fehlerbegriff liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang vom gesetzlichen objektiven Standard abweicht und insoweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht. Dieser Standard umfasst die gewöhnliche Verwendbarkeit, die bei vergleichbaren Sachen übliche und nach der Art der Sache sowie maßgeblichen öffentlichen Angaben berechtigterweise erwartbare Beschaffenheit, die Übereinstimmung mit einer dem Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer bereitgestellten Probe oder einem solchen Muster sowie das erwartbare Zubehör samt Verpackung und Anleitungen. Er gilt zusätzlich zu den vertraglich bestimmten Anforderungen und den Anforderungen an eine Montage.

Merksatz

Eine Beschaffenheitsvereinbarung macht den objektiven Qualitätsstandard nicht automatisch entbehrlich.

Welche Anforderungen sind zu unterscheiden?Beide Maßstäbe gelten nebeneinander. Von den objektiven Anforderungen kann durch eine wirksame Vereinbarung abgewichen werden.
Objektiver Fehlerbegriff
Subjektive Anforderungen
Verwendung
Eignung für den gewöhnlichen Gebrauch
Eignung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck
Beschaffenheit
Übliche und berechtigt erwartbare Eigenschaften
Vertraglich festgelegte Eigenschaften
Zubehör und Anleitungen
Erwartbares Zubehör samt Verpackung und Anleitungen
Vereinbartes Zubehör und vereinbarte Anleitungen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Möbelhändlerin kauft für ihr Büro einen neuen Tisch bei einem anderen Möbelhändler. Bei der Übergabe hat die Tischplatte bereits einen tiefen, zehn Zentimeter langen Kratzer; vergleichbare neue Tische haben eine unbeschädigte Oberfläche. Über Kratzer oder andere Schäden haben die beiden nichts vereinbart.

Trifft „Objektiver Fehlerbegriff“ hier zu?

„Objektiver Fehlerbegriff“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abweichung vom objektiven Standard
    Die Oberfläche bleibt hinter dem bei vergleichbaren neuen Tischen üblichen und erwartbaren Zustand zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Abweichung bei Gefahrübergang
    Der Schaden besteht schon bei der Übergabe, mit der hier die Gefahr übergeht.
    erfüllt
  3. 3
    Keine wirksame abweichende Vereinbarung
    Die Parteien haben keinen vom üblichen Zustand abweichenden Standard festgelegt.
    erfüllt
BFall B

Eine Möbelhändlerin kauft für ihr Büro einen neuen Tisch bei einem anderen Möbelhändler. Bei der Übergabe hat die Tischplatte bereits einen tiefen, zehn Zentimeter langen Kratzer; vergleichbare neue Tische haben eine unbeschädigte Oberfläche. Beide haben vor dem Kauf ausdrücklich festgelegt, dass die Tischplatte diesen Kratzer haben darf.

Trifft „Objektiver Fehlerbegriff“ hier zu?

„Objektiver Fehlerbegriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine wirksame abweichende Vereinbarung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abweichung vom objektiven Standard
    Die Oberfläche weicht vom gesetzlichen Ausgangsstandard für vergleichbare neue Tische ab.
    erfüllt
  2. 2
    Abweichung bei Gefahrübergang
    Der Schaden besteht schon bei der Übergabe, mit der hier die Gefahr übergeht.
    erfüllt
  3. 3
    Keine wirksame abweichende Vereinbarung
    Die beiden Unternehmer haben den konkreten Oberflächenschaden wirksam als zulässig vereinbart.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit wird bereits für ausreichend gehalten.

RichtigZusätzlich sind grundsätzlich die objektiven Anforderungen und gegebenenfalls die Montageanforderungen zu prüfen.

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Abweichung vom objektiven Standard wird trotz einer wirksamen abweichenden Vereinbarung als Sachmangel behandelt.

RichtigEine wirksame Vereinbarung kann den objektiven Standard für den betroffenen Punkt abändern.

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