Definitionen
Objektiver Sorgfaltsmaßstab (Strafrecht)
— · StrafrechtDer objektive Sorgfaltsmaßstab bestimmt, welches Maß an Sorgfalt eine besonnene und gewissenhafte Person aus dem Verkehrskreis des Täters in dessen konkreter Situation hätte aufwenden müssen; er dient der Feststellung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung als Voraussetzung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit. Dabei sind Sonderkenntnisse des Täters und nach herrschender Meinung auch seine Sonderfähigkeiten zu berücksichtigen.
Ein objektiver Maßstab blendet das besondere Wissen des Täters nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach einer Medikamentengabe erleidet ein Patient einen schweren allergischen Schock. Die behandelnde Ärztin Lea kannte seine Allergie aus einer früheren Behandlung. Bei der Untersuchung des Vorfalls wird als Vergleich 1eine besonnene und gewissenhafte Ärztin 2in derselben Behandlungssituation herangezogen, 3die über Leas Wissen und Fähigkeiten verfügt.
Trifft „Objektiver Sorgfaltsmaßstab (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesonnene und gewissenhafte Vergleichsperson desselben VerkehrskreisesDie Vergleichsperson gehört wie Lea dem ärztlichen Verkehrskreis an und handelt besonnen und gewissenhaft.
- 2erfülltBezug zur konkreten Situation des TätersDer Vergleich berücksichtigt die tatsächlichen Bedingungen der Behandlung.
- 3erfülltBerücksichtigung von Sonderkenntnissen und SonderfähigkeitenDer Vergleich bezieht insbesondere Leas besonderes Wissen um die Allergie ein.
Nach einer Medikamentengabe erleidet ein Patient einen schweren allergischen Schock. Die behandelnde Ärztin Lea kannte seine Allergie aus einer früheren Behandlung. Bei der Untersuchung des Vorfalls wird als Vergleich 1eine besonnene und gewissenhafte Ärztin mit Leas Fähigkeiten 2in derselben Behandlungssituation herangezogen. Leas Wissen um die Allergie wird bei diesem Vergleich ausdrücklich ausgeblendet.
Trifft „Objektiver Sorgfaltsmaßstab (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesonnene und gewissenhafte Vergleichsperson desselben VerkehrskreisesDie Vergleichsperson gehört wie Lea dem ärztlichen Verkehrskreis an und handelt besonnen und gewissenhaft.
- 2erfülltBezug zur konkreten Situation des TätersDie äußeren Bedingungen der tatsächlichen Behandlung werden berücksichtigt.
- 3fehltBerücksichtigung von Sonderkenntnissen und SonderfähigkeitenDer verwendete Vergleich entspricht nicht dem maßgeblichen Maßstab, weil er Leas relevantes Sonderwissen ausblendet.
Typische Fehler
FehlerDen objektiven Maßstab wegen persönlicher Unerfahrenheit des Täters absenken.
RichtigEntscheidend bleibt die besonnene und gewissenhafte Vergleichsperson desselben Verkehrskreises; persönliche Defizite senken den objektiven Maßstab nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema