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Objektiver Empfängerhorizont

§§ 133, 157 BGB · Zivilrecht

Der objektive Empfängerhorizont ist der Maßstab zur Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen, wonach die Erklärung so zu verstehen ist, wie sie ein verständiger, redlicher Empfänger in der Lage des tatsächlichen Empfängers unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen durfte.

Merksatz

Der erkennbare Zusammenhang bestimmt mit, wie eine Erklärung verstanden werden darf.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mia besitzt ein rotes und ein blaues Fahrrad. Mia möchte Tom ihr rotes Fahrrad für 200 Euro verkaufen und bespricht mit ihm nur dieses Fahrrad. Danach schreibt Mia an Tom: „Du kannst es zu dem besprochenen Preis haben.“ Tom versteht die Nachricht so, dass Mia ihm das rote Fahrrad für 200 Euro verkaufen möchte.

Trifft „Objektiver Empfängerhorizont“ hier zu?

„Objektiver Empfängerhorizont“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung
    Die Nachricht enthält ein an Tom gerichtetes Verkaufsangebot, dessen Inhalt ausgelegt wird.
    erfüllt
  2. 2
    Auslegung nach dem berechtigten Verständnis aus der konkreten Empfängerperspektive
    Toms Deutung berücksichtigt das zuvor besprochene Fahrrad und den besprochenen Preis.
    erfüllt
BFall B

Mia besitzt ein rotes und ein blaues Fahrrad. Mia möchte Tom ihr rotes Fahrrad für 200 Euro verkaufen und bespricht mit ihm nur dieses Fahrrad. 1Danach schreibt Mia an Tom: „Du kannst es zu dem besprochenen Preis haben.“ Tom versteht die Nachricht so, dass Mia ihm das blaue Fahrrad für 200 Euro verkaufen möchte.

Trifft „Objektiver Empfängerhorizont“ hier zu?

„Objektiver Empfängerhorizont“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auslegung nach dem berechtigten Verständnis aus der konkreten Empfängerperspektive

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung
    Auch hier wird der Inhalt eines an Tom gerichteten Verkaufsangebots ausgelegt.
    erfüllt
  2. 2
    Auslegung nach dem berechtigten Verständnis aus der konkreten Empfängerperspektive
    Toms Deutung übergeht den erkennbaren Bezug auf das rote Fahrrad und entspricht deshalb nicht dem maßgeblichen Verständnis.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas tatsächliche Verständnis des Empfängers wird ohne Weiteres als maßgeblich behandelt.

RichtigEntscheidend ist grundsätzlich das berechtigte Verständnis eines verständigen, redlichen Empfängers in derselben Lage, nicht jedes persönliche Missverständnis.

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