Definitionen
Die obligatorische Gefahrentlastung bezeichnet bei einer Gattungsschuld den Übergang der Leistungsgefahr auf den Gläubiger, sodass der Schuldner beim zufälligen Untergang der betroffenen Sache keine andere Sache aus der Gattung leisten muss. Sie tritt durch Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB oder dadurch ein, dass der Gläubiger wegen Nichtannahme der angebotenen Sache in Annahmeverzug gerät (§ 300 Abs. 2 BGB). Davon zu unterscheiden ist die Preisgefahr, also das Risiko, die Gegenleistung trotz ausbleibender Leistung erbringen zu müssen.
Annahmeverzug kann die Leistungsgefahr schon vor der Konkretisierung auf den Gläubiger verlagern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena bestellt bei einem Händler eine neue Bohrmaschine des Modells X; der Händler soll sie zu Lena nach Hause bringen. 2Am vereinbarten Liefertag erklärt Lena, sie werde keine Maschine annehmen. Der Händler hat eine einwandfreie Maschine dieses Modells beiseitegestellt und bietet Lena telefonisch an, genau diese Maschine sofort vorbeizubringen. Lena lehnt erneut ab, obwohl der Händler sofort liefern kann und will.
Trifft „Obligatorische Gefahrentlastung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGattungsschuldGeschuldet ist eine Maschine nach Modellmerkmalen, nicht ein bestimmtes Einzelstück.
- 2erfülltKonkretisierung oder Annahmeverzug wegen NichtannahmeWegen der vorherigen Ablehnung genügt das telefonische Angebot, sodass Lena nach §§ 293, 295 BGB in Annahmeverzug gerät.
1Lena bestellt bei einem Händler eine neue Bohrmaschine des Modells X; der Händler soll sie zu Lena nach Hause bringen. Am vereinbarten Liefertag hat der Händler eine einwandfreie Maschine dieses Modells beiseitegestellt und bietet Lena telefonisch an, genau diese Maschine sofort vorbeizubringen. Lena sagt zu und wartet zu Hause auf die Maschine. Der Händler hat die Fahrt zu Lena noch nicht begonnen.
Trifft „Obligatorische Gefahrentlastung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGattungsschuldGeschuldet ist eine Maschine nach Modellmerkmalen, nicht ein bestimmtes Einzelstück.
- 2fehltKonkretisierung oder Annahmeverzug wegen NichtannahmeBei der vereinbarten Lieferung nach Hause fehlt vor dem Hinbringen die Konkretisierung; Lena gerät auch nicht in Annahmeverzug.
Typische Fehler
FehlerAus der Gefahrentlastung wird geschlossen, dass der Käufer bei Untergang der Sache stets den Kaufpreis zahlen muss.
RichtigDie Entlastung betrifft die erneute Sachleistung; ob die Zahlungspflicht bestehen bleibt, ist gesondert anhand der Regeln zur Preisgefahr zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema