Definitionen
Objektive Wertordnung
Art. 1 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDie objektive Wertordnung bezeichnet die Gesamtheit der im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes verkörperten Wertentscheidungen, die als objektive Prinzipien die gesamte Rechtsordnung durchdringen und alle staatlichen Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – bei der Auslegung und Anwendung des Rechts binden, ohne dass es eines subjektiven Rechtsverhältnisses bedarf.
Die objektive Wirkung der Grundrechte setzt kein subjektives Rechtsverhältnis voraus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Kundin schreibt im Internet, dass ihr die Limonade einer Firma nicht schmeckt. Die Firma verlangt vor einem Gericht, dass die Kundin die Bewertung löscht. 3Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Regeln berücksichtigt das Gericht 1die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit 2als verbindliche Vorgabe für das gesamte Recht.
Trifft „Objektive Wertordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWertentscheidung aus dem GrundrechtskatalogDie Meinungsfreiheit enthält eine Wertentscheidung des Grundrechtskatalogs.
- 2erfülltObjektiver Maßstab für die gesamte RechtsordnungDas Gericht berücksichtigt die Meinungsfreiheit als übergreifenden Maßstab auch im Privatrecht.
- 3erfülltBindung staatlicher Rechtsauslegung und RechtsanwendungDas Gericht beachtet die grundrechtliche Vorgabe bei seiner staatlichen Rechtsauslegung.
Ein Gericht muss klären, welche Behörde nach einem Gesetz eine bestimmte Entscheidung treffen darf. Es berücksichtigt dabei ausschließlich den Verfassungsgrundsatz, dass staatliche Herrschaft auf das Volk zurückgehen muss. Diesen Grundsatz behandelt es bei der Auslegung des Gesetzes als verbindliche Vorgabe für das gesamte Recht.
Trifft „Objektive Wertordnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltWertentscheidung aus dem GrundrechtskatalogDas Demokratieprinzip ist ein Staatsstrukturprinzip und keine Wertentscheidung aus dem Grundrechtskatalog.
- 2erfülltObjektiver Maßstab für die gesamte RechtsordnungDas Demokratieprinzip wird als übergreifender objektiver Verfassungsmaßstab herangezogen.
- 3erfülltBindung staatlicher Rechtsauslegung und RechtsanwendungDas Gericht beachtet bei seiner Rechtsauslegung eine verbindliche verfassungsrechtliche Vorgabe.
Typische Fehler
FehlerDen Grundrechten wird jede Bedeutung für das Privatrecht abgesprochen, weil sich dort Privatpersonen gegenüberstehen.
RichtigAuch Zivilgerichte müssen bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts die grundrechtlichen Wertentscheidungen berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema