Definitionen
Mittelbarer Besitz
§ 868 BGB · ZivilrechtMittelbarer Besitz liegt vor, wenn ein anderer die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache aufgrund eines konkreten Verhältnisses ausübt, das ihm gegenüber dem mittelbaren Besitzer den Besitz nur vorübergehend erlaubt oder auferlegt (Besitzmittlungsverhältnis). Der unmittelbare Besitzer muss dabei den Besitz für den mittelbaren Besitzer vermitteln wollen (Fremdbesitzerwille); außerdem muss der mittelbare Besitzer einen bestehenden oder künftigen Herausgabeanspruch haben. Das Besitzmittlungsverhältnis muss nicht rechtswirksam sein.
Eine Rückgabepflicht allein genügt nicht: Der Sachinhaber muss den Besitz für einen anderen vermitteln wollen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna leiht Bea ihre Kamera für zwei Wochen und übergibt sie ihr. Bea nutzt die Kamera und bewahrt sie in ihrer Wohnung auf. Bea sagt Anna, dass sie die Kamera nur während dieser zwei Wochen behalten und anschließend zurückgeben wird.
Trifft „Mittelbarer Besitz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Sachherrschaft eines anderenBea übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera aus.
- 2erfülltKonkretes Besitzverhältnis auf ZeitDie vereinbarte Leihe erlaubt Bea den Besitz für einen begrenzten Zeitraum.
- 3erfülltFremdbesitzerwilleBea erkennt Annas übergeordneten Besitz an und will ihr den Besitz vermitteln.
- 4erfülltHerausgabeanspruchAnna kann aufgrund der Leihe nach Ablauf der zwei Wochen die Kamera zurückverlangen.
Anna leiht Bea ihre Kamera für zwei Wochen und übergibt sie ihr. Nach drei Tagen nutzt Bea die Kamera weiterhin und bewahrt sie in ihrer Wohnung auf. Bea erklärt Anna nun, dass sie die Kamera ab jetzt als ihre eigene betrachtet, für immer behalten und nicht zurückgeben wird; Anna stimmt dem nicht zu.
Trifft „Mittelbarer Besitz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliche Sachherrschaft eines anderenBea übt weiterhin die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera aus.
- 2erfülltKonkretes Besitzverhältnis auf ZeitDie für zwei Wochen vereinbarte Leihe besteht trotz Beas einseitiger Erklärung fort.
- 3fehltFremdbesitzerwilleBea lehnt Annas übergeordneten Besitz erkennbar ab und will die Kamera ausschließlich für sich behalten.
- 4erfülltHerausgabeanspruchBeas einseitige Erklärung beseitigt Annas Anspruch auf Rückgabe nach Ende der Leihe nicht.
Typische Fehler
FehlerEin Miet- oder Leihvertrag wird ohne Prüfung des Besitzmittlungswillens für ausreichend gehalten.
RichtigDer unmittelbare Besitzer muss den Besitz auch für den mittelbaren Besitzer vermitteln wollen; bloße Rückgabepflichten reichen nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
10 Schemata