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Mittelbare Stellvertretung

§ 164 BGB · Zivilrecht

Mittelbare Stellvertretung liegt vor, wenn jemand (der mittelbare Stellvertreter) im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines anderen (des Hintermanns) handelt, sodass die Rechtswirkungen zunächst im Außenverhältnis beim mittelbaren Stellvertreter eintreten und erst durch ein weiteres Rechtsgeschäft auf den Hintermann übertragen werden müssen.

Merksatz

Das Handeln für fremde Rechnung allein macht den Hintermann noch nicht zum Vertragspartner.

Wen bindet das Geschäft?Links handelt die Person im eigenen Namen. Rechts handelt sie mit Vertretungsmacht im fremden Namen.
Mittelbare Stellvertretung
Unmittelbare Stellvertretung
Auftreten
Im eigenen Namen.
Im Namen des Vertretenen.
Rechtswirkungen
Rechte und Pflichten treffen zunächst den Handelnden.
Bei bestehender Vertretungsmacht treffen sie unmittelbar den Vertretenen.
Weiterleitung
Ein weiteres Rechtsgeschäft ist erforderlich.
Eine Weiterleitung ist wegen der unmittelbaren Wirkung nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nora bittet Leon, für sie einen Schreibtisch zu kaufen, und sagt zu, ihm den Kaufpreis zu erstatten. 1Leon erklärt im Möbelgeschäft, dass er selbst als Käufer auftritt, und kauft den Schreibtisch entsprechend dieser Absprache.

Trifft „Mittelbare Stellvertretung“ hier zu?

„Mittelbare Stellvertretung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln im eigenen Namen
    Leon schließt den Kaufvertrag als eigener Vertragspartner des Möbelgeschäfts.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln auf fremde Rechnung
    Der Kauf erfolgt wirtschaftlich für Nora, die den Schreibtisch erhalten und die Kosten tragen soll.
    erfüllt
BFall B

2Nora erlaubt Leon, in ihrem Namen einen Schreibtisch zu kaufen, und erklärt, dass sie den Kaufpreis selbst bezahlt. Im Möbelgeschäft nennt Leon Nora als Käuferin und kauft den Schreibtisch ausdrücklich in ihrem Namen.

Trifft „Mittelbare Stellvertretung“ hier zu?

„Mittelbare Stellvertretung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Handeln im eigenen Namen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln im eigenen Namen
    Leon tritt ausdrücklich für Nora auf und handelt daher nicht im eigenen Namen.
    fehlt
  2. 2
    Handeln auf fremde Rechnung
    Der Schreibtisch ist für Nora bestimmt, die auch die Kosten trägt.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie vom Handelnden erworbenen Rechte werden ohne gesonderten Übertragungsakt dem Hintermann zugeordnet.

RichtigDie Weiterleitung der erworbenen Rechte an den Hintermann erfordert ein weiteres Rechtsgeschäft.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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