Definitionen
Mittelbare Täterschaft
§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · StrafrechtMittelbarer Täter ist, wer die Straftat nicht selbst eigenhändig begeht, sondern durch einen anderen als Werkzeug ausführt, das er kraft überlegenen Wissens oder Willens so beherrscht, dass das Geschehen als sein Werk erscheint (Tatherrschaft durch einen steuerbaren Tatmittler).
Entscheidend ist die Herrschaft über die ausführende Person, nicht die eigenhändige Tatausführung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton will Viktor töten und gibt der Pflegekraft Bea eine mit Gift gefüllte Spritze, die er als gewöhnliches Medikament ausgibt. Bea glaubt ihm und spritzt Viktor die Flüssigkeit, ohne das Gift zu erkennen. Viktor stirbt wie von Anton geplant an dem Gift.
Trifft „Mittelbare Täterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatausführung durch eine andere PersonBea nimmt die tödliche Injektion vor, nicht Anton.
- 2erfülltTatherrschaft durch Wissens- oder WillensüberlegenheitAnton steuert die Tötung durch sein Wissen um das Gift und Beas Irrtum über den Inhalt der Spritze.
Anton bietet der Pflegekraft Bea Geld dafür, dass sie Viktor mit einer Spritze Gift verabreicht und ihn dadurch tötet. Bea weiß, dass Viktor daran sterben wird, und nimmt den Auftrag ohne Täuschung oder Druck an. 1Sie spritzt Viktor das Gift, woraufhin er wie geplant stirbt.
Trifft „Mittelbare Täterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatausführung durch eine andere PersonBea führt die von Anton veranlasste Tötung aus.
- 2fehltTatherrschaft durch Wissens- oder WillensüberlegenheitBea handelt wissentlich und eigenverantwortlich; Anton veranlasst ihre Tat, ohne sie als Werkzeug zu beherrschen.
Typische Fehler
FehlerSchon das erfolgreiche Überreden eines anderen zur Tat wird als mittelbare Täterschaft eingeordnet.
RichtigDas bloße Hervorrufen des Tatentschlusses genügt nicht; erforderlich ist die Beherrschung des Tatmittlers.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata