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Mittelbare Täterschaft

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB · Strafrecht

Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat nicht selbst eigenhändig begeht, sondern durch einen anderen als Werkzeug ausführt, das er kraft überlegenen Wissens oder Willens so beherrscht, dass das Geschehen als sein Werk erscheint (Tatherrschaft durch einen steuerbaren Tatmittler).

Merksatz

Entscheidend ist die Herrschaft über die ausführende Person, nicht die eigenhändige Tatausführung.

Mittelbare Täterschaft oder Anstiftung?Die Gegenüberstellung zeigt den Unterschied zwischen der Beherrschung des Tatmittlers und dem Hervorrufen eines fremden Tatentschlusses.
Mittelbare Täterschaft
Anstiftung
Rolle
Täter trotz Ausführung durch eine andere Person.
Teilnehmer an einer fremden vorsätzlichen rechtswidrigen Tat.
Tatbeitrag
Beherrscht die ausführende Person durch überlegenes Wissen oder Wollen.
Ruft vorsätzlich den Tatentschluss der ausführenden Person hervor.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anton will Viktor töten und gibt der Pflegekraft Bea eine mit Gift gefüllte Spritze, die er als gewöhnliches Medikament ausgibt. Bea glaubt ihm und spritzt Viktor die Flüssigkeit, ohne das Gift zu erkennen. Viktor stirbt wie von Anton geplant an dem Gift.

Trifft „Mittelbare Täterschaft“ hier zu?

„Mittelbare Täterschaft“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatausführung durch eine andere Person
    Bea nimmt die tödliche Injektion vor, nicht Anton.
    erfüllt
  2. 2
    Tatherrschaft durch Wissens- oder Willensüberlegenheit
    Anton steuert die Tötung durch sein Wissen um das Gift und Beas Irrtum über den Inhalt der Spritze.
    erfüllt
BFall B

Anton bietet der Pflegekraft Bea Geld dafür, dass sie Viktor mit einer Spritze Gift verabreicht und ihn dadurch tötet. Bea weiß, dass Viktor daran sterben wird, und nimmt den Auftrag ohne Täuschung oder Druck an. 1Sie spritzt Viktor das Gift, woraufhin er wie geplant stirbt.

Trifft „Mittelbare Täterschaft“ hier zu?

„Mittelbare Täterschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatherrschaft durch Wissens- oder Willensüberlegenheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatausführung durch eine andere Person
    Bea führt die von Anton veranlasste Tötung aus.
    erfüllt
  2. 2
    Tatherrschaft durch Wissens- oder Willensüberlegenheit
    Bea handelt wissentlich und eigenverantwortlich; Anton veranlasst ihre Tat, ohne sie als Werkzeug zu beherrschen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon das erfolgreiche Überreden eines anderen zur Tat wird als mittelbare Täterschaft eingeordnet.

RichtigDas bloße Hervorrufen des Tatentschlusses genügt nicht; erforderlich ist die Beherrschung des Tatmittlers.

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