Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Fahrlässigkeit (Strafrecht)

§ 15 StGB · Strafrecht

Fahrlässig handelt, wer eine objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach seinen subjektiven Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen wäre, und dadurch den tatbestandlichen Erfolg verursacht, obwohl dieser bei pflichtgemäßer Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.

Merksatz

Entscheidend ist, ob gebotene und persönlich mögliche Sorgfalt den vorhersehbaren Erfolg verhindert hätte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Eine ausgeruhte Autofahrerin mit guter Sicht und funktionierenden Bremsen nähert sich einem Zebrastreifen, auf dem sie einen Fußgänger erkennt. Statt auf die Straße zu achten, 1liest sie mehrere Sekunden eine Nachricht auf ihrem Handy. 4Bei einem Blick auf die Straße und sofortigem Bremsen hätte sie noch vor dem Zebrastreifen anhalten können. 3Sie fährt den Fußgänger an, der sich dabei ein Bein bricht.

Trifft „Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ hier zu?

„Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
    Sie wendet ihre Aufmerksamkeit vom Verkehr ab, obwohl ein Fußgänger den Zebrastreifen überquert.
    erfüllt
  2. 2
    Subjektive Sorgfaltsfähigkeit
    Sie kann den Fußgänger wahrnehmen und ist persönlich in der Lage, aufmerksam zu fahren und rechtzeitig zu reagieren.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung des tatbestandlichen Erfolgs
    Durch das unaufmerksame Weiterfahren verursacht sie eine Körperverletzung.
    erfüllt
  4. 4
    Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolgs
    Dass ein erkannter Fußgänger auf dem Zebrastreifen bei Unaufmerksamkeit angefahren wird, ist vorhersehbar; rechtzeitiges Bremsen hätte die Verletzung verhindert.
    erfüllt
BFall B

2Eine ausgeruhte Autofahrerin mit guter Sicht und funktionierenden Bremsen fährt mit der erlaubten Geschwindigkeit durch eine Wohnstraße. Statt auf die Straße zu achten, 1liest sie mehrere Sekunden eine Nachricht auf ihrem Handy. Plötzlich rennt ein Kind wenige Meter vor ihrem Auto zwischen parkenden Wagen auf die Fahrbahn, 3wird angefahren und bricht sich ein Bein. Auch mit dem Blick auf die Straße und sofortigem Bremsen hätte sie den Zusammenstoß nicht mehr verhindern können.

Trifft „Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ hier zu?

„Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolgs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
    Sie wendet ihre Aufmerksamkeit vom Verkehr ab und verletzt damit die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt.
    erfüllt
  2. 2
    Subjektive Sorgfaltsfähigkeit
    Sie ist persönlich in der Lage, aufmerksam zu fahren.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung des tatbestandlichen Erfolgs
    Ihr Fahren verursacht die Körperverletzung des Kindes.
    erfüllt
  4. 4
    Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Erfolgs
    Der Unfall wäre auch bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit nicht zu vermeiden gewesen; es fehlt die Vermeidbarkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFahrlässiges Verhalten wird bei jedem Straftatbestand als strafbar behandelt.

RichtigEine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit setzt voraus, dass das Gesetz diese Begehungsform ausdrücklich unter Strafe stellt.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung wird ohne Prüfung der persönlichen Fähigkeiten auf Fahrlässigkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der Täter nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen die gebotene Sorgfalt einhalten konnte.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.