Definitionen
Fahrlässigkeit (Strafrecht)
§ 15 StGB · StrafrechtFahrlässig handelt, wer eine objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach seinen subjektiven Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen wäre, und dadurch den tatbestandlichen Erfolg verursacht, obwohl dieser bei pflichtgemäßer Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.
Entscheidend ist, ob gebotene und persönlich mögliche Sorgfalt den vorhersehbaren Erfolg verhindert hätte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Eine ausgeruhte Autofahrerin mit guter Sicht und funktionierenden Bremsen nähert sich einem Zebrastreifen, auf dem sie einen Fußgänger erkennt. Statt auf die Straße zu achten, 1liest sie mehrere Sekunden eine Nachricht auf ihrem Handy. 4Bei einem Blick auf die Straße und sofortigem Bremsen hätte sie noch vor dem Zebrastreifen anhalten können. 3Sie fährt den Fußgänger an, der sich dabei ein Bein bricht.
Trifft „Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektive SorgfaltspflichtverletzungSie wendet ihre Aufmerksamkeit vom Verkehr ab, obwohl ein Fußgänger den Zebrastreifen überquert.
- 2erfülltSubjektive SorgfaltsfähigkeitSie kann den Fußgänger wahrnehmen und ist persönlich in der Lage, aufmerksam zu fahren und rechtzeitig zu reagieren.
- 3erfülltVerursachung des tatbestandlichen ErfolgsDurch das unaufmerksame Weiterfahren verursacht sie eine Körperverletzung.
- 4erfülltVorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des ErfolgsDass ein erkannter Fußgänger auf dem Zebrastreifen bei Unaufmerksamkeit angefahren wird, ist vorhersehbar; rechtzeitiges Bremsen hätte die Verletzung verhindert.
2Eine ausgeruhte Autofahrerin mit guter Sicht und funktionierenden Bremsen fährt mit der erlaubten Geschwindigkeit durch eine Wohnstraße. Statt auf die Straße zu achten, 1liest sie mehrere Sekunden eine Nachricht auf ihrem Handy. Plötzlich rennt ein Kind wenige Meter vor ihrem Auto zwischen parkenden Wagen auf die Fahrbahn, 3wird angefahren und bricht sich ein Bein. Auch mit dem Blick auf die Straße und sofortigem Bremsen hätte sie den Zusammenstoß nicht mehr verhindern können.
Trifft „Fahrlässigkeit (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektive SorgfaltspflichtverletzungSie wendet ihre Aufmerksamkeit vom Verkehr ab und verletzt damit die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt.
- 2erfülltSubjektive SorgfaltsfähigkeitSie ist persönlich in der Lage, aufmerksam zu fahren.
- 3erfülltVerursachung des tatbestandlichen ErfolgsIhr Fahren verursacht die Körperverletzung des Kindes.
- 4fehltVorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des ErfolgsDer Unfall wäre auch bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit nicht zu vermeiden gewesen; es fehlt die Vermeidbarkeit.
Typische Fehler
FehlerFahrlässiges Verhalten wird bei jedem Straftatbestand als strafbar behandelt.
RichtigEine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit setzt voraus, dass das Gesetz diese Begehungsform ausdrücklich unter Strafe stellt.
FehlerAus der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung wird ohne Prüfung der persönlichen Fähigkeiten auf Fahrlässigkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der Täter nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen die gebotene Sorgfalt einhalten konnte.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
12 Schemata