Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB

§ 248b StGB · Strafrecht

Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB ist jedes Kraftfahrzeug oder Fahrrad, also ein maschinell angetriebenes Fahrzeug oder ein durch Muskelkraft mittels Pedalen oder Handkurbeln angetriebenes Radfahrzeug. Bei maschinell angetriebenen Landfahrzeugen darf keine Bindung an Bahngleise bestehen; motorbetriebene Wasser- und Luftfahrzeuge sind ebenfalls erfasst.

Merksatz

Nur bei maschinell angetriebenen Landfahrzeugen kommt es darauf an, ob sie an Bahngleise gebunden sind.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara fährt mit einem Boot über einen See. 1Ein Benzinmotor treibt das Boot an.

Trifft „Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB“ hier zu?

„Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maschinengetriebenes Fahrzeug oder Fahrrad mit Pedal- oder Handkurbelantrieb
    Das Boot wird durch Maschinenkraft bewegt.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Gleisbindung bei maschinell angetriebenen Landfahrzeugen
    Das Boot ist ein Wasserfahrzeug, sodass die Beschränkung für Landkraftfahrzeuge nicht eingreift.
    erfüllt
BFall B

Ein Lokführer fährt mit einer Diesellokomotive über die Gleise. 1Ein Dieselmotor treibt die Lokomotive an. Ihre Räder können nur auf den Bahnschienen laufen.

Trifft „Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB“ hier zu?

„Fahrzeug i.S.d. § 248b StGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Gleisbindung bei maschinell angetriebenen Landfahrzeugen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maschinengetriebenes Fahrzeug oder Fahrrad mit Pedal- oder Handkurbelantrieb
    Die Lokomotive ist ein durch Maschinenkraft bewegtes Fahrzeug.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Gleisbindung bei maschinell angetriebenen Landfahrzeugen
    Die Lokomotive ist als maschinell angetriebenes Landfahrzeug an Bahngleise gebunden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Kraftfahrzeugbegriff des Straßenverkehrsrechts wird übernommen und auf Landfahrzeuge beschränkt.

RichtigAuch motorbetriebene Wasser- und Luftfahrzeuge gehören zu den erfassten Kraftfahrzeugen.

Voraussetzung vergessen

FehlerJedes durch Muskelkraft bewegte Transportmittel mit Rädern wird als Fahrrad behandelt.

RichtigBeim Fahrrad wird die Muskelkraft über Pedale oder Handkurbeln übertragen; bloßes Schieben oder Ziehen genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.