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Fälliger Anspruch

§ 288 StGB · Strafrecht

Ein Anspruch ist fällig, wenn der Gläubiger die Leistung verlangen kann, d.h. die Leistungszeit eingetreten ist und der Schuldner zur sofortigen Erfüllung verpflichtet ist; im Strafrecht ist die Fälligkeit insbesondere für die Beurteilung einer drohenden Zwangsvollstreckung nach § 288 StGB relevant.

Merksatz

Ein Anspruch kann schon bestehen, bevor der Gläubiger die Leistung verlangen darf.

Fälligkeit oder Erfüllbarkeit?Links steht das Recht des Gläubigers, Leistung zu fordern; rechts die Befugnis des Schuldners, bereits zu leisten.
Fälliger Anspruch
Erfüllbarer Anspruch
Maßgebliche Frage
Darf der Gläubiger jetzt die Leistung fordern?
Darf der Schuldner bereits leisten?
Pflicht des Schuldners
Sofortige Leistungspflicht erforderlich.
Sofortige Leistungspflicht nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea leiht Ben 500 Euro und zahlt ihm das Geld aus. 2Die beiden vereinbaren den 15. Juni 2026 als Rückzahlungstag. Am 15. Juni 2026 hat Ben noch nichts zurückgezahlt.

Trifft „Fälliger Anspruch“ hier zu?

„Fälliger Anspruch“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender Anspruch
    Aus dem ausgezahlten Darlehen hat Lea einen Anspruch gegen Ben auf Rückzahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Sofortige Leistungspflicht
    Der vereinbarte Rückzahlungstag ist erreicht, sodass Lea die Rückzahlung jetzt verlangen kann.
    erfüllt
BFall B

1Lea leiht Ben 500 Euro und zahlt ihm das Geld aus. Die beiden vereinbaren den 15. Juni 2026 als Rückzahlungstag. Am 12. Juni 2026 hat Ben noch nichts zurückgezahlt.

Trifft „Fälliger Anspruch“ hier zu?

„Fälliger Anspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Sofortige Leistungspflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehender Anspruch
    Aus dem ausgezahlten Darlehen hat Lea bereits einen Anspruch gegen Ben auf Rückzahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Sofortige Leistungspflicht
    Der vereinbarte Rückzahlungstag liegt noch in der Zukunft, sodass Lea die Rückzahlung noch nicht verlangen kann.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Fälligkeit erst mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel annehmen.

RichtigDie Fälligkeit richtet sich nach der Leistungszeit und setzt keinen Vollstreckungstitel voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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