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Fahrlässigkeit (Zivilrecht)

§ 276 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Grobe Fahrlässigkeit setzt eine besonders schwere Verletzung dieser Sorgfalt voraus, bei der unbeachtet bleibt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, und die auch unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände subjektiv unentschuldbar ist.

Merksatz

Ein eingetretener Schaden allein belegt noch keine Missachtung der erforderlichen Sorgfalt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena fährt bei Tageslicht mit dem Auto auf eine gut einsehbare Kreuzung zu. 2Sie liest während der Fahrt eine Nachricht auf ihrem Handy und schaut mehrere Sekunden nicht auf die Straße. Dadurch bemerkt sie die rote Ampel nicht und stößt mit einem querenden Auto zusammen.

Trifft „Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?

„Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Verkehr erforderlicher Sorgfaltsmaßstab
    Beim Autofahren gehört es zur erforderlichen Sorgfalt, die Straße und die Verkehrszeichen aufmerksam zu beobachten.
    erfüllt
  2. 2
    Außerachtlassen dieser Sorgfalt
    Lena vernachlässigt die erforderliche Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.
    erfüllt
BFall B

1Lena fährt bei Tageslicht mit dem Auto auf eine gut einsehbare Kreuzung zu. Sie schaut auf die Straße, beobachtet den Verkehr und bleibt bei Rot rechtzeitig vor der Haltelinie stehen.

Trifft „Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?

„Fahrlässigkeit (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Außerachtlassen dieser Sorgfalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Verkehr erforderlicher Sorgfaltsmaßstab
    Auch hier muss Lena die Straße und die Verkehrszeichen aufmerksam beobachten.
    erfüllt
  2. 2
    Außerachtlassen dieser Sorgfalt
    Lena beobachtet den Verkehr und hält rechtzeitig an, sodass sie die erforderliche Sorgfalt einhält.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einem Schaden wird ohne weitere Prüfung auf Fahrlässigkeit geschlossen.

RichtigEs muss festgestellt werden, welche Sorgfalt erforderlich war und wodurch sie missachtet wurde.

Voraussetzung vergessen

FehlerFür grobe Fahrlässigkeit wird allein eine objektiv besonders schwere Sorgfaltsverletzung geprüft.

RichtigZusätzlich muss der Verstoß unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände subjektiv unentschuldbar sein.

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