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Fälligkeit

§ 271 BGB · Zivilrecht

Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann und der Schuldner zur Erfüllung verpflichtet ist; sie tritt grundsätzlich sofort mit Entstehung des Anspruchs ein, sofern nicht Gesetz, Vertrag oder die Natur des Schuldverhältnisses einen späteren Zeitpunkt bestimmen.

Merksatz

Der Schuldner darf im Zweifel früher leisten, als der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

Wann darf verlangt, wann geleistet werden?Eine festgelegte Leistungszeit trennt im Zweifel das Recht des Gläubigers, die Leistung zu verlangen, vom Recht des Schuldners, sie bereits vorher zu erbringen.
Fälligkeit
Erfüllbarkeit
Bedeutung
Der Gläubiger darf die Leistung verlangen.
Der Schuldner darf die Leistung erbringen.
Bei festgelegter Zeit
Im Zweifel erst ab dem festgelegten Zeitpunkt.
Im Zweifel bereits vor dem festgelegten Zeitpunkt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena verkauft Paul ihr Fahrrad für 100 Euro und übergibt es ihm sofort. Beide vereinbaren, dass Paul den Kaufpreis am 10. Mai zahlen soll. 2Heute ist der 10. Mai; Paul hat noch nicht gezahlt.

Trifft „Fälligkeit“ hier zu?

„Fälligkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entstandener Anspruch
    Mit dem Kaufvertrag ist Lenas Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises entstanden.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitpunkt der Leistungspflicht erreicht
    Der vereinbarte Zahlungstermin ist erreicht, sodass Lena die Zahlung verlangen kann und Paul zahlen muss.
    erfüllt
BFall B

1Lena verkauft Paul ihr Fahrrad für 100 Euro und übergibt es ihm sofort. Beide vereinbaren, dass Paul den Kaufpreis am 10. Mai zahlen soll. Heute ist der 5. Mai; Paul hat noch nicht gezahlt.

Trifft „Fälligkeit“ hier zu?

„Fälligkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitpunkt der Leistungspflicht erreicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entstandener Anspruch
    Der Zahlungsanspruch ist bereits durch den Kaufvertrag entstanden, obwohl der Zahlungstermin noch bevorsteht.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitpunkt der Leistungspflicht erreicht
    Der vereinbarte Zahlungstermin ist noch nicht erreicht, sodass Lena die Zahlung noch nicht verlangen kann.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der Möglichkeit einer vorzeitigen Leistung wird geschlossen, dass der Gläubiger diese bereits verlangen darf.

RichtigBei einer festgelegten Leistungszeit darf der Schuldner im Zweifel bereits vorher leisten, während der Gläubiger erst ab diesem Zeitpunkt verlangen darf.

Voraussetzung vergessen

FehlerOhne ausdrücklich vereinbarten Termin wird stets sofortige Fälligkeit angenommen.

RichtigAuch aus den Umständen kann sich ein späterer Leistungszeitpunkt ergeben.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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