Definitionen
Fahrerlaubnisentziehung
§ 69 StGB · StrafrechtDie Fahrerlaubnisentziehung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die das Gericht zwingend anordnet, wenn der Täter wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Entscheidend ist die aus der Tat erkennbare Ungeeignetheit, nicht allein die Begehung einer Verkehrsstraftat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara hat einen Führerschein und fährt nach einem Kneipenbesuch mit ihrem Auto nach Hause. Ihre Blutalkoholkonzentration während der Fahrt beträgt 1,8 Promille. 3Vor Gericht berichtet sie, dass sie solche Fahrten seit Monaten fast jedes Wochenende unternimmt und weiter so nach Hause fahren will. 2Das Gericht verurteilt sie wegen dieser Fahrt zu einer Geldstrafe.
Trifft „Fahrerlaubnisentziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige Tat mit KraftfahrzeugbezugDie Fahrt mit 1,8 Promille erfüllt den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr.
- 2erfülltVerurteilung oder Nichtverurteilung allein wegen SchuldunfähigkeitMara wird wegen der betreffenden Tat verurteilt.
- 3erfülltAus der Tat folgende Ungeeignetheit zum Führen von KraftfahrzeugenDie wiederholten und weiterhin beabsichtigten Trunkenheitsfahrten bestätigen die gesetzlich regelmäßig anzunehmende Ungeeignetheit.
Ben wartet mit seinem Auto an einer roten Ampel. 1Durch das offene Fahrerfenster beschimpft er einen neben ihm wartenden Radfahrer als „Idiot“, weil dieser ihn zuvor überholt hat. Ben fährt nach dem Umschalten auf Grün weiter; niemand muss wegen ihm bremsen oder ausweichen. 2Das Gericht verurteilt ihn allein wegen dieser Beschimpfung zu einer Geldstrafe.
Trifft „Fahrerlaubnisentziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige Tat mit KraftfahrzeugbezugBen begeht die Beleidigung während seiner Autofahrt aus Anlass eines Verkehrsvorgangs.
- 2erfülltVerurteilung oder Nichtverurteilung allein wegen SchuldunfähigkeitBen wird wegen der betreffenden Tat verurteilt.
- 3fehltAus der Tat folgende Ungeeignetheit zum Führen von KraftfahrzeugenDie einmalige Beschimpfung ohne gefährliches Fahrverhalten lässt für sich keine Ungeeignetheit erkennen.
Typische Fehler
FehlerDie Entziehung wird als zusätzliche Strafe behandelt, deren Anordnung im Ermessen des Gerichts steht.
RichtigSie ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung und bei erfüllten Voraussetzungen zwingend anzuordnen.
FehlerDie Fahrerlaubnis wird bereits mit der Verkündung des Urteils als erloschen angesehen.
RichtigDie Erlaubnis endet erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema